Pressbaum: Maler cashen Frau ab

Rechtsanwalt Elmer Kresbach war Verteidiger des Malers. | Foto: Probst
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PRESSBAUM / ST.PÖLTEN. Mit einer zweijährigen Probezeit und einer Schadensgutmachung in Raten entließ der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek zwei Angeklagte, die bei der Sanierung eines Hauses in Pressbaum im Sommer 2012 der Besitzerin jede Menge Geld aus der Tasche gelockt haben sollen, dem nur teilweise Leistungen entgegenstanden.

Geld retournieren

Während sich ein 50-jähriger Maler, der auch branchenfremde Arbeiten in Zusammenhang mit dieser Sanierung in Auftrag nahm, teilweise schuldig bekannte, gestand der 63-jährige Mitangeklagte wenige Minuten vor Prozessende: „Ich fühle mich mitverantwortlich.“ Beide erklärten sich bereit, innerhalb von zwei Jahren 5.100 beziehungsweise 12.000 Euro dem Opfer zu retournieren.
Der Maler, vertreten durch Verteidiger Elmar Kresbach, behauptete, er habe an den 63-Jährigen für den Auftrag Provisionen auch für das Versprechen von Folgeaufträgen bezahlt. Dieser sei seiner Meinung nach als Architekt aufgetreten und habe sozusagen die Bauaufsicht bei dem Projekt seiner Bekannten übernommen. Darüber hinaus habe er die Frau ständig zu weiteren Sanierungsarbeiten überredet, das Geld für die Durchführung ging jedoch nur zum Teil für Material auf, den Rest hätten sich die beiden Beschuldigten geteilt.

Aus der Welt schaffen

Die Kosten für das Opfer hätten dabei den ursprünglichen Kostenvoranschlag bei weitem übertroffen. Als die Frau nicht mehr zahlen konnte, beziehungsweise stutzig geworden war, blieben einige bereits bezahlte Arbeiten liegen.
„Das ist absolut gelogen!“, erklärte der 63-Jährige, der nur einmal ein Honorar von seiner Bekannten bekommen haben will, das auch in seiner Bilanz enthalten sei. Als Architekt habe er sich nie bezeichnet. „Ich möchte das alles nur aus der Welt schaffen“, begründete er sein Zugeständnis am Ende des Prozesses, nachdem ihm Verteidiger Jürgen Brandstätter über die Möglichkeit und den Vorteil einer diversionellen Regelung aufgeklärt hatte. Wiaderek betonte dabei, dass er der Schadensgutmachung in diesem Fall Priorität einräume.

Rechtsanwalt Elmer Kresbach war Verteidiger des Malers. | Foto: Probst
Rechtsanwalt Jürgen Brandstätter war Verteidiger der Klägerin. | Foto: Probst

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