Bezirk Ried: Lärm, Feuer & Co. - Was Nachbarn dürfen und was nicht

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BEZIRK (kat). Mit den ersten Sonnenstrahlen und den warmen Temperaturen zieht es uns Menschen wieder nach draußen. Es werden Grillpartys gefeiert, die Kinder spielen im Garten und auch Arbeiten wie Rasenmähen stehen an. Vor allem am Wochenende und abends spielt sich das Leben im Freien ab. Aber darf man am Samstag oder Sonntag überhaupt Rasenmähen oder abends bei der Grillparty laute Musik hören? Oder ist dadurch der Streit mit dem Nachbarn vorprogrammiert?

Ortspolizeiliche Verordnung

„Wann man Rasenmähen darf, hängt davon ab, ob die Gemeinde eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen hat, in der die Zeiten festgelegt sind. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man nachfragen, ob es eine solche Regelung gibt“, informiert Heidemarie Schachinger, Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Ried. Doch auch wenn keine ortspolizeiliche Verordnung existiert, sollten zu gewissen Zeiten der Rasenmäher und andere laute Geräte ausgeschaltet bleiben – abends ab zirka 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. „Zu diesen Zeiten haben wir Menschen einfach ein Bedürfnis nach Ruhe. Darauf sollte man Rücksicht nehmen, im Sinne einer guten Nachbarschaft. Lärm wird an einem Sonntag einfach sensibler wahrgenommen“, berichtet Bezirkshauptmann Franz Pumberger.

Bei Feiern im Garten sollte man jedenfalls die Nachtruhe ab 22 Uhr beachten. Diese gilt bis 6 Uhr früh. „In dieser Zeit muss Zimmerlautstärke herrschen – das heißt, die Musik leiser drehen und ‚normal‘ miteinander reden“, weiß Schachinger. Um keinen Streit zu riskieren, sei es ratsam, die Nachbarn „vorzuwarnen“, das heißt, sie im Vorfeld über eine Party zu informieren.

Das Bellen hört nicht auf

Aber auch andere Arten von Lärm können nervig sein, wie zum Beispiel ständiges Hundegebell. „Wichtig ist, dass es dabei nicht auf subjektive Wahrnehmungen ankommt, sondern der Fall objektiv beurteilt wird. Es wird überprüft, ob der Lärm ungebührlich, ortsunüblich oder langanhaltend ist“, so die Sicherheitsreferentin. In Sachen Hundehaltung sei die Gemeinde gefordert, Vorschriften zu erlassen.

Rauch und Baumwuchs

Auch die Rauchentwicklung in Nachbars Garten kann stören. Aber: „Zum Grillen und für ein Lagerfeuer darf ein Feuer gemacht werden – jedoch nur mit unbehandeltem, trockenem Holz“, weiß Schachinger. Und was ist mit Ästen, die in das eigene Grundstück wachsen? „Hängen diese über die Grundgrenze, dürfen sie abgeschnitten werden. Dabei sollte aber die Pflanze möglichst geschont werden.“ Schachinger empfiehlt, bei Streitigkeiten zuerst mit dem Nachbarn zu sprechen. „Erst dann kann man darüber nachdenken, ihn anzuzeigen oder eine Zivilrechtsklage einzubringen.“

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Heidemarie Schachinger, Sicherheitsreferentin Bezirkshauptmannschaft Ried. | Foto: privat
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