"Die Produktvielfalt wird darunter leiden"

Der Wochenmarkt in Rohrbach startet am 12. März in die neue Saison. Es warten einige Highlights. | Foto: Foto: privat
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  • Der Wochenmarkt in Rohrbach startet am 12. März in die neue Saison. Es warten einige Highlights.
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ROHRBACH-BERG (wies). Der Wochenmarkt in Rohrbach-Berg ist seit einigen Jahren wichtiger Anziehungspunkt am Samstag-Vormittag in der Innenstadt. Am Samstag, 12. März, startet der Markt nach der Winterpause wieder. Es gibt heuer einige Neuerungen – gesetzlich vorgeschriebene, die nicht für jeden "Standler" einfach umzusetzen sind.

Registrierkassen-Pflicht
Alle Marktfahrer, die nur Produkte aus der landwirtschaftlichen Urproduktion verkaufen, haben keine Registrierkassen- und keine Belegerteilungspflicht. Alle, die be- oder verarbeitete Produkte anbieten, müssen die neuen Vorschriften heuer beachten. Vorausgesetzt, ihr Umsatz liegt jährlich über 7500 Euro oder der Gesamtbetriebsumsatz ist höher als 15.000 Euro. Zu den landwirtschaftlichen Direktvermarktern gehören auch Alfred und Christine Stummer von der Kräuteralm. Vier Juristen beschäftigen sich derzeit mit ihrer Situation. "Bei den gesetzlichen Vorschriften durchzublicken, ist sehr schwer", sagt Alfred Stummer und nennt ein Beispiel: "Kräutertee ist ein Urprodukt von uns. Kräutersalz nicht. Sobald wir Kräuter und Salz mischen, ist es ein be- und verarbeitetes Produkt, für das wir belegerteilungspflichtig sind." Ihnen und den Juristen bleibt nichts anderes übrig, als sich alle Produktgruppen genau anzuschauen, um dem Gesetz gerecht zu werden. Der Druck durch das neue Gesetz auf die Marktfahrer wird größer. "Problematisch wird es sicher für die Produktvielfalt", glaubt Alfred Stummer. "Auch wir werden in der Produktpalette umstellen müssen – mehr auf Urproduktion gehen. Das bringt aber auch die Chance, dass neue, kreative Produkte entstehen."

Kein Aus für Wochenmarkt
Künftig werden den Kunden der Stummers am Wochenmarkt auch Rechnungsbelege für gewisse Produkte ausgestellt werden. Dass der Wochenmarkt wegen des neuen Gesetzes vor dem Aus steht, wie gemunkelt wurde, ist nicht der Fall. Das bestätigt auch Wochenmarkt-Obmann Peter Oberngruber. "Jedes Mitglied kennt die Kriterien und wird sich daran halten", sagt er. "Wegen der Registrierkassenpflicht wird keiner aufhören." Aber: "Gerade für kleine Betriebe ist die Anschaffung einer Registrierkasse keine Kleinigkeit." Direktvermarkter Stummer glaubt, dass es vor allem für neue Betriebe oder Unternehmen schwierig wird, am Markt Fuß zu fassen. Apropos neu: Am Wochenmarkt in Rohrbach-Berg gibt es mit Richard Fölser von der Vinothek Helfenberg einen neuen Anbieter. Neu sind auch Claudia und Michael Schmidt aus Steinbruch. Sie bieten Freiland-Eier an, anstelle von Cornelia Höllmüller, die bisher Bio-Eier verkauft hat. Mit Michael Bertlwieser ist heuer auch ein Gastronom dabei. Zusätzlich wird es wieder spezielle Aktionen geben. Zum Beispiel Palmbuschen, Ostergestecke und Ostergebäck vor Ostern, Blumen vor dem Muttertag oder Kooperationen mit den Bäuerinnen. "Highlight ist aber das Oktoberfest im September", sagt Oberngruber. Kein Problem wird die Rathaus-Baustelle für den Wochenmarkt. "Der Markt kann ungestört jeden Samstag stattfinden."

Zur Sache:
Am Samstag, 12. März, startet der Wochenmarkt in Rohrbach-Berg in die neue Saison. Es gibt neben einer musikalischen Unterhaltung durch QuattRo auch eine Verkostungsstraße und ein Gewinnspiel, bei dem drei Geschenkskörbe verlost werden.

Zur Sache Registrierkassen-Pflicht:

Seit 1. Jänner gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Davon betroffen sind Unternehmen, deren Nettoumsatz 15.000 Euro im ahr übersteigt, wenn davon mehr als 7000 Euro netto bar oder mit Karte bezahlt werden.
¶ Ausgenommen sind Umsätze im Freien, kleine Vereinsfeste, bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten und Onlineshops.
Alle anderen Betriebe müssen ein Registrierkasse verwenden und für jeden Einkauf einen Beleg ausstellen.
¶ Die Kunden sind verpflichtet, den Beleg anzunehmen und bis nach dem Verlassen des Geschäftslokals aufzubewahren.
¶ Strafbar machen sich Unternehmer, die die Registrierkassenpflicht nicht einhalten, ab 1. April 2016 beziehungsweise ab 1. Juli 2016, wenn sie keinen triftigen Grund vorweisen können.
¶ Ab 1. Jänner 2017 ist zusätzlich eine elektronische Signatur auf jedem Beleg erforderlich.

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