Konditorin um richtige Abfertigung gelinkt: AK erkämpfte 9.000 Euro für Rohrbacherin

Nach der Kündigung machte eine Konditorin die letzte Überweisung des Arbeitgebers stutzig. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer. | Foto: Foto: Fotolia/Gina Sanders
  • Nach der Kündigung machte eine Konditorin die letzte Überweisung des Arbeitgebers stutzig. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer.
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BEZIRK. Es ist ohnehin schon schlimm genug, wenn man den Job verliert. Noch dicker kommt es für viele Arbeitnehmer aber dann, wenn sie auch noch um viel Geld gebracht werden. So erging es zum Beispiel einer Rohrbacher Konditorin: Nach der Kündigung durch den Dienstgeber machte sie dessen letzte Überweisung stutzig – denn einerseits bekam sie keine Endabrechnung, mit der sie den Betrag kontrollieren hätte können, und andererseits kam ihr die Summe zu niedrig vor. Also ging sie zur Rechtsberatung der AK. Ein Rechtsexperte der AK Rohrbach überprüfte die Angelegenheit und nahm Kontakt mit der Firma auf, um eine Endabrechnung, die richtige Abfertigung, den richtig berechneten Letztgehalt sowie offene Sonderzahlungen einzufordern. Das Unternehmen zeigte sich daraufhin zwar kooperativ, berechnete aber die Abfertigung wieder falsch.

Zahlung nach einem halben Jahr erledigt

Erst als von der AK eine Klagsdrohung kam, war der Arbeitgeber einsichtig. „Wenn Unternehmen sich weigern, ihre Beschäftigten korrekt zu zahlen, müssen wir eben für unsere Mitglieder vor Gericht gehen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Das war in diesem Falle dann doch nicht notwendig, denn die Firma zahlte nach einem knappen halben Jahr den offenen Betrag von fast 9.000 Euro nach. Manfred Riepl, Leiter der Arbeiterkammer Rohrbach berichtet, dass es rund 100 Fälle pro Jahr dieser Art gebe, die vor Gericht gehen.

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