Vogelgrippe bei toter Möwe in Gmunden bestätigt
Weiterhin keine Fälle bei Nutz- und Hausgeflügel in Oberösterreich
GMUNDEN. Bei einer Möwe, die auf der Esplanade in Gmunden verendet aufgefunden wurde konnte am Donnerstag, 1. Dezember 2016, eine Infektion mit H5N8, auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet, bestätigt werden.
Durch das Gesundheitsministerium erfolgt ab morgen, Freitag 02. Dezember 2016, eine Ausweitung des Gebiets mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Die in Oberösterreich bereits in vielen Gemeinden bestehende Stallhaltungspflicht wird demnach auf die Bezirke Gmunden, Vöcklabruck und Kirchdorf ausgedehnt. „In Oberösterreich gibt es weiterhin keine H5N8 Fälle bei Nutz- oder Hausgeflügel. Es handelt sich aktuell um den Fund eines betroffenen Wildtieres. Die Ausdehnung der Stallpflicht ist eine Vorsichtsmaßnahme um eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel auch weiterhin bestmöglich zu verhindern“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
Innerhalb der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten folgende Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung, die alle geflügelhaltenden Betriebe, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist, betreffen:
• Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen untergebracht sein, jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist.
• Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
• Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
• Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
• Es besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.
"Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der Virusstamm H5N8 auf den Menschen übertragbar ist. Es besteht demnach keine Gefahr", informiert Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.