UPDATE: Umstrittener Hausbau in Schärding – Land gegen Projekt

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22. Dezember:

Paukenschlag in der Causa „Bauvorhaben im Seilergraben“. Nachdem sich der Verschönerungsverein „Unser Schärding“ in dieser Sache hilfesuchend an Landeshauptmann Josef Pühringer gewandt hatte, kommt nun eine eindeutige Antwort aus Linz. Demnach wird die Stadtgemeinde ersucht, alle Schritte zu unternehmen, um die Verbauung des Stadtgrabens zu verhindern. Als Begründung heißt es in dem Landes-Schreiben: „Nach Rücksprache mit dem Bundesdenkmalamt wird darauf hingewiesen, dass der geplante Einbau des Wohnhauses im Stadtgraben in Schärding eine wesentliche Beeinträchtigung in der Wahrnehmung der Stadtbefestigung darstellt. Stadtmauer und Stadtgraben bilden als Einheit die Stadtbefestigung. Dem Stadtgraben kommt somit wie der Stadtmauer Denkmalcharakter zu.“

Bericht vom 21. Dezember:

SCHÄRDING (ebd). Eigentlich sollte ein Hausbau nichts Ungewöhnliches sein – und schon gar nicht den Landeshauptmann auf den Plan rufen. Doch genau das ist jetzt passiert. Demnach will das Ehepaar Standhartinger ein Wohnhaus im Seilergraben errichten. Dafür wurde bei der Stadtgemeinde um eine Baubewilligung angesucht. Gängige Praxis ist, ein vereinfachtes Bauverfahren durch Unterschriften der Nachbarn zu sammeln und damit ihr Einverständnis für das Projekt zu erwirken. Doch dazu ist es nicht gekommen, da sich laut Bauausschuss-Obmann Erhard Weinzinger ein Anrainer quer gelegt hat. Deshalb kommt es nun am 23. Dezember zu einer Bauverhandlung. Auch der Wasserschutzverband sowie der Verschönerungsverein halten nichts von dem Projekt. "Weil der geplante moderne Flachbau einfach nicht in das historische Stadtbild passt", so der Obmann des Verschönerungsvereins, Rudolf Lessky, zur BezirksRundschau.

Teilweise denkmalgeschützt
Besonders pikant ist, dass die Mauern des Seilergrabnes unter Denkmalschutz stehen, der Graben selbst nicht. "Deshalb haben wir uns an Landeshauptmann Pühringer gewandt, dies zu ändern beziehungsweise haben wir um Unterstützung ersucht, um das Projekt abzuwenden." Auch der Wasserschutzverband hat sich in seiner Vorstandssitzung vom 2. Dezember einstimmig gegen die Erteilung einer Baugenehmigung ausgesprochen. Begründung: "Gemäß des Gefahrenzonenplanes der Stadt verläuft die Kennlinie des sogenannten 100-jährlichen Hochwassers knapp vor dem besagten Bauplatz. Diese Kennlinie stammt jedoch aus dem Jahr 1991", steht in einem Schreiben an die Stadtgemeinde. Dazu Wasserschutzverband-Obmann Richard Armstark: "Es ist eine Tatsache, dass diese Kennlinie nicht mehr aktuell ist. Seit dem Jahr 2000 bis 2015 hat sich diese um mindestens 15 Prozent erhöht. Danach ist völlig klar, dass auch das besagte Grundstück sich aktuell innerhalb des 100-jährlichen Hochwassers befindet. Nach Aussage der OÖ. Landesregierung ist eine Bautätigkeit in dieser Zone nicht gestattet."

Standhartinger schweigt
Allerdings verfügen weder Wasserschutzverband noch Verschönerungsverein bei der Bauverhandlung über eine Rechtsstellung – die Anrainer schon. Deshalb geht Weinzinger auch von einem positiven Bescheid aus. "Ich sehe keine Begründung, die dagegen spricht. Natürlich kann jeder der eine Rechtsstellung hat, seine Beschwerde einbringen. Doch ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das Grundstück ist seit Jahren schon gewidmet, weshalb darauf auch gebaut werden kann. Zudem steht es weder unter Denkmalschutz, noch verschandelt es die Umgebung. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass es am 23. Dezember keine maßgeblichen Probleme geben wird." Und was sagt Standhartinger zu der Causa? "Ich möchte mich zum laufenden Bauverfahren nicht äußern."
Fotos: Ebner

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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