Radverkäufer als Einbrecher
Tschechische Fahrradhändler mussten sich am Landesgericht St. Pölten wegen Diebstahls verantworten.
REGION. Als Angestellter in einem tschechischen Fahrradgeschäft kannte er sich mit hochpreisigen Rädern gut aus. Gemeinsam mit einem tschechischen Komplizen, der ihn dazu überredet hatte, drang der Tscheche gezielt in Keller von Wohnhausanlagen ein und transportierte überwiegend teure Fahrräder ab.
Zum Geständnis überredet
"Den Milderungsgrund eines Geständnis brauchen Sie wie einen Bissen Brot", versuchte der St. Pöltner Richter das angeklagte Duo zu entsprechenden Aussagen zu bewegen. Dabei verwies er auf ein kürzlich gefälltes OGH-Urteil in einem ähnlich gelagerten Prozess, der mit hohen Freiheitsstrafen endete.
Fahrräder aus Kellern gestohlen
Laut der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Tschechen (31 und 39 Jahre) zwischen September 2013 und November 2014 hauptsächlich in den Bezirken Amstetten, Scheibbs und Melk ihr Unwesen getrieben haben.
Wieselburg, Böhlerwerk, Ulmerfeld Hausmening, Kematen, Waidhofen an der Ybbs und Pöchlarn, waren einige von mehreren Orten, in denen wertvolle Fahrräder aus zahlreichen Kellern entwendet wurden.
Peilsender führte zu Verhaftung
Endstation war nach einem Einbruch im November vergangenen Jahres, als das Duo ein Fahrrad mit Peilsender erwischte, der zur Ausforschung und Verhaftung führte.
25 Räder konnten bei den Tätern sichergestellt werden, 22 Einbrüche konnten die Ermittler den beiden nachweisen.
Mehr als 50.000 Euro Schaden
Allein 40 Stück sollen dabei auf das Konto des Verkäufers gehen, der einen Schaden von mehr als 50.000 Euro zu verantworten habe.
Die Schadenshöhe, die dem Komplizen zugeschrieben wird, beläuft sich etwa auf das Doppelte. Die teuren Bikes sollten in Tschechien entsprechend gewinnbringend verkauft werden. Während der Hauptangeklagte erst im Prozess ein Geständnis ablegte, bekannte sich der Fahrradverkäufer bereits im Vorfeld schuldig.
Prozess musste vertagt werden
Verteidiger Christian Hirtzberger wies jedoch darauf hin, dass sein Mandant keine Erinnerung an die einzelne Tatorte habe, zumal ihm die Orte namentlich nicht bekannt seien. Per Fotos versuchte daher der Richter die einzelnen Beutestücke den jeweiligen Tätern zuzuordnen.
Da von den zahlreichen Zeugen und betroffenen Opfern nicht alle zur Verhandlung in St. Pölten erschienen waren, musste der Richter den Prozess vertagen.
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