Waggon überrollte 55-Jährigen
Gerichtsprozess wegen Tötung eines Autolenkers durch, ins Rutschen geratenen Zugwaggon in Wieselburg.
WIESELBURG/ ST. PÖLTEN. Vertagt wurde am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen einen 62-jährigen Deutschen, den die Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich macht, einen 25 Tonnen schweren Waggon nicht vorschriftsmäßig gesichert zu haben.
Das ins Rutschen geratene "Monstrum" erfasste auf einem ungesicherten Eisenbahnübergang nahe Wieselburg einen Pkw, dessen 55-jähriger Lenker dabei zu Tode kam.
"Verantwortung abgewälzt"
Ihre aufrichtige Anteilnahme, auch im Namen ihres Mandanten, sprach Verteidigerin Gabriele Herberstein den Hinterbliebenen des Toten aus und erläuterte danach ausführlich, warum sich der Deutsche nicht schuldig bekennt. Man wälze die Verantwortung auf eine einzelne Person ab – gegen einen zweiten Arbeiter wurde die Anklage fallen gelassen.
Ihrer Meinung nach gehörten aber auch Mitarbeiter der ÖBB auf die Anklagebank, zumal dem Beschuldigten als Sicherungsmaßnahme nur Klemmkeile, die seit 2006 verboten sind, zur Verfügung standen.
Laut Aussage des Deutschen, der die Arbeiten im Juli 2013 im Auftrag seiner Firma für die ÖBB zu leiten hatte, habe er nie zuvor Klemmkeile verwendet. Üblicherweise arbeite er mit Hemmschuhen, die das Wegrollen eines Waggons verhindern.
Darüber hinaus sei er über das starke Gefälle der Gleisstrecke nicht informiert worden. Hätte er "5" auf der Streckenschulung gesehen, hätte er das Gefälle selbst berechnet und entsprechende Maßnahmen getroffen.
Auf Waggon aufgesprungen
Den Unfall selbst bedaure er zutiefst, er habe jedoch absolut keine Erklärung dafür. Er selbst sei sogar noch auf den rollenden, mit Schotter beladenen Waggon aufgesprungen, sei aber nicht mehr in der Lage gewesen, diesen zu stoppen.
Sicherungskeile zu lose
Richterin Doris Wais-Pfeffer konfrontierte den Angeklagten schließlich mit dem Vorwurf, er habe die Sicherungskeile möglicherweise zu lose festgezogen.
"Mir ist nur aufgefallen, dass sie frisch geölt waren", so der Beschuldigte, welcher in weiterer Folge keinerlei Veranlassung sah, ein weiteres Sicherungsmittel, wie etwa eine Druckluftbremse, zu verwenden.
Im Prozess ergaben sich aufgrund der Aussagen viele weitere Fragen, die Sachverständiger Christian Studnicka nun in einem Ergänzungsgutachten klären soll.
Darüber hinaus sind noch weitere Zeugen zu laden. Der Prozess wurde aus diesem Grund auf Oktober vertagt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.