Großglockner Hochalpenstraße am Weg zum Welterbe
HEILIGENBLUT. Formelle Meldung Österreichs an das Unesco-Welterbezentrum (Paris) auf Aufnahme der Großglockner Hochalpenstraße in Tentative Liste erfolgt. Die Republik Österreich hat damit zu Jahresende 2015 via Bundeskanzleramt den nächsten wesentlichen Schritt der Großglockner Hochalpenstraße auf dem Weg zum Welterbe eingeleitet.
Bekannteste Panoramastraße
Die seit Sommer 2015 denkmalgeschützte und seit Jahrzehnten bekannteste Panoramastraße Europas wurde dem Welterbezentrum der Unesco in Paris damit zur Nennung auf der Vorschlagsliste Österreichs übersendet. Die Großglockner Hochalpenstraße stellt somit gemeinsam mit den Grenzen des Römischen Reiches, den Buchenwäldern, der Burg Hochosterwitz und anderen, einen Vorschlag Österreichs zum Welterbe der Menschheit dar. Eine offizielle Bestätigung der Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste wird Mitte Januar 2016 aus Paris erwartet.
Eintragung in Vorschlagliste
Die Eintragung in der Vorschlagsliste der Welterbekonvention ist der erste internationale und "offizielle" Schritt in der Anerkennung der "Großglockner Hochalpenstraße" als Unesco-Welterbe und in der Identifizierung potenzieller Welterbestätten eine absolute Voraussetzung. Diese Nennung ermöglicht die Nominierung und Übergabe des Dossiers zum 1. Februar 2017.
Eintrag 2018 möglich
Alleinvorstand Johannes Hörl gibt sich zuversichtlich: „Die Großglockner Hochalpenstraße könnte, nach einer erfolgreichen Bewertung durch den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und dem Unesco-Welterbekomitee, bereits im Sommer 2018 auf der Welterbeliste eingetragen werden und dort die zurzeit neun österreichischen Welterbestätten bereichern“.
„Der Eintrag auf der nationalen Vorschlagsliste bestätigt den einvernehmlichen Weg der Unterstützer der Nominierung: Vorstand und Aufsichtsrat der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG), das Bundeskanzleramt (BKA), das Bundesdenkmalamt (BDA), die Länder Kärnten und Salzburg sowie die Anrainergemeinden Heiligenblut am Großglockner, Fusch an der Großglocknerstraße und Rauris“ so Bernd Paulowitz, Geschäftsführer von „insitu - World Heritage Consulting“, Paris.
Sicherung der Straße
Welterbe zu werden ist für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, den Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer „ein Highlight und eine wichtige Weichenstellung, damit die zukünftige Sicherung der Straße als international anerkanntes Kulturgut und ‘Nationales Monument‘ sowie der erfolgreiche Betrieb des touristischen Unternehmens GROHAG Hand in Hand gehen. Wir wollen die Wertschöpfung und den Mehrwert, die von der Großglockner Hochalpenstraße generiert werden, für die Menschen in den Regionen der Hohen Tauern langfristig sichern und ausbauen.“
Die Großglockner Hochalpenstraßen AG erarbeitet aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt, den Bundesländern Salzburg und Kärnten sowie einer größeren Anzahl von nationalen und internationalen Experten das Nominierungsdossier.
Zur Sache:
Was bedeutet Unesco-Welterbe?
Mit der Unesco-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „Unesco-Welterbe“ geschaffen. Aktuell sind 1.007 Stätten in die Welterbeliste eingetragen (779 Kulturerbe-, 197 Naturerbestätten, 31 Gemischte Stätten in 161 Staaten). Entscheidend für das Unesco-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“ (Outstanding Universal Value ‒ OUV). Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das Unesco-Welterbekomitee. Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen dar. Mit dem Beitritt zur Welterbekonvention hat Österreich sich verpflichtet, dass Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit seines in die Welterbeliste aufgenommenen Kultur- und Naturerbes sowie dessen Weitergabe an künftige Generationen sichergestellt werden.
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