"Lasst uns unsere Arbeit machen"

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STEYR. "Uns Wirten werden immer wieder neue Vorschriften gemacht. Zuerst die Allergen-Verordnung und jetzt das Nichtrauchergesetz", ärgert sich Wirtesprecher Rainer Kopf. Für Wirte und Gäste sei die jetzige Lösung laut Kopf optimal. "Jeder hat sein Lokal nach dem Gesetz, das 2009 beschlossen wurde, adaptiert. Und jetzt fängt alles wieder von vorne an. Lasst uns doch einfach Wirte sein und unsere Arbeit machen", so Kopf, der in Steyr-Gleink das Gasthaus zur Post betreibt. Kopf sieht das neue Gesetz auch als Existenzbedrohung. "Ob dann noch jemand ein Gasthaus übernehmen will oder seinen Betrieb weiterführt, ist fraglich". Die Wirte wollen gemeinsam gegen die neue Verordnung ankämpfen. "Wir werden Listen auflegen wo Wirte und Gäste unterschreiben, dass die jetzige Lösung passt".

Gleichberechtigung für alle
"Kommt das neue Gesetz, muss es einheitlich geregelt sein und auch für Vereine und Zeltfeste gelten. Sonst schauen wir Wirte wieder durch die Finger. Ich weiß nicht, was wir Wirte verbrochen haben, dass die Regierung so auf uns losgeht. Anscheinend wollen die Obrigkeiten keine Wirte mehr haben", so Kopf. Schützenhilfe gibt es auch von der Wirtschaftskammer. "Jeder Gastronom sollte selbst entscheiden dürfen, ob geraucht werden darf oder nicht. Wir haben schon von vielen Betrieben gehört, wenn das kommt, ist das unser Ende. Eines muss auch klar sein: Kommt das Rauchverbot, dann muss es für alle gelten, auch für Zelt- oder Vereinsfeste und Vereinslokalitäten", sagt Steyrs WKO-Bezirksstellenleiter Mario Pramberger.

Ausnahmen in ganz Europa
"Ein rigoroses Rauchverbot gibt es in ganz Europa nicht. Jedes Land hat Ausnahmen", ist auch Werner Leschanowsky gegen den neuen Gesetzesentwurf. Der Steyrer Segafredo-Wirt, der sich bei der Facebook-Gruppe "Stopp für das totale Rauchverbot" engagiert, sprach bereits bei Wirtschaftsbund-Präsident Christoph Leitl vor. "Es war ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe. Er interessiert sich für die Anliegen und ist lösungsorientiert im Gegensatz zu manchen unserer Stadtpolitiker", sagt Leschanowsky über das Treffen.

Arbeitsplätze gefährdet
"Laut Leitl steht die WKO hinter uns. Er ist sich der Lage bewusst, dass das Gesetz viele kleine Betriebe hart treffen wird. Da geht es um zig Arbeitsplätze", so Leschanowsky. Beispielsweise haben in Nordrhein-Westfahlen nach dem Einführen des Nichtrauchergesetzes 1000 Kneipen zugesperrt. In England mußten 10.000 Pubs schließen. Die Option, dass Raucher vor die Lokaltür gehen, ist für Leschanowsky keine Lösung. "Machen die Gäste draußen Lärm, wird der Wirt angezeigt". Den Arbeitnehmerschutz sieht Leschanowsky aber als sehr wichtig an. "Es kann nicht sein, dass ein Nichtraucher im Raucherbereich arbeitet. Da muss eine Lösung her".

Wirte wollen entscheiden
Die FB-Plattform mit ihrer Petition an die Bundesregierung hat mehrere tausende Unterschriften gesammelt. "Es ist wichtig, dass uns viele unterstützen", ruft Leschanowsky auf. Den Wirten geht es auch um die Eigenverantwortung. "Wir wollen selber entscheiden. Es wird keiner gezwungen in ein Raucherlokal zu gehen", so Leschanowsky.
Petition unter: http://facebook.com/gegenrauchverboteinaustria2015?fref=ts

So siehts mit dem Rauchen in Europa aus:
In Portugal können Betreiber von Gastronomiebetrieben mit einer Fläche von bis zu 100 m2 wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen. Trotz dieser vergleichsweisen liberalen Regelung im Gastgewerbe hat Portugal mit 23 Prozent (nach Schweden) den europaweit geringsten Anteil an Rauchern in der Bevölkerung. Zum Vergleich: In Griechenland liegt der Raucheranteil in der Bevölkerung - trotz generellem Rauchverbot in der Gastronomie - mit 40 Prozent fast doppelt so hoch wie in Portugal.

In der Tschechischen Republik gibt es kein generelles Rauchverbot. Es kann jeder Betrieb frei entscheiden, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal bzw. einen Mischbetrieb führen möchte. Er muss dies nur klar kennzeichnen.

In Deutschland gibt es in allen 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Nur drei Länder (Bayern, Saarland und Nordrhein-Westfalen) haben ein absolutes Rauchverbot. In allen anderen Bundesländern können "Ein- Raum-Kneipen" mit weniger als 75 m2 Gastraumfläche auch als Raucherbetriebe geführt werden (einzige Voraussetzung: kein Zutritt für Minderjährige unter 18).

Auch in der Schweiz ist der Nichtraucherschutz in der Gastronomie Länder- bzw. Kantonssache. In allen 26 Kantonen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eigene Raucherräume (so genannte "Fümoar") eingerichtet werden, ein absolutes Rauchverbot gibt es in keinem einzigen Schweizer Kanton. In einzelnen Kantonen (zum Beispiel Aargau, Jura, Obwalden, Thurgau) besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch eigene Raucherlokale zu betreiben. Die Schweizer Bevölkerung ist mit dieser Regelung zufrieden, wie sich in einer aktuellen Volksbefragung mit eindeutiger Mehrheit gegen die Einführung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie gezeigt hat.

Auch in Italien gibt es, trotz des weit verbreiteten Irrglaubens, kein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Auch hier ist das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen erlaubt, wenngleich an diese Räume sehr strenge technische Anforderungen gestellt werden. Aufgrund der milderen klimatischen Bedingungen und der höheren Toleranzgrenze der Italiener in Bezug auf Lärmbelästigung durch rauchende Gäste vor den Lokalen, sparen sich viele Betriebe die Investitionskosten für die Einrichtung getrennter Raucherräume.

Selbst im gerne als Musterbeispiel genannten Irland, das als erstes europäisches Land ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt hat, werden Innenhöfe mit Zeltplanen oder ähnlichem überdacht und damit zu Raucherräumlichkeiten umfunktioniert.

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