Mit Suchtmittel in der Tasche zum Gerichtstermin: „Wird oft einfach 'vergessen'“

Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Guido Mairunteregg, beim Pressegespräch. | Foto: Auer
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STEYR. Sicherheit in Gerichtsgebäuden bedeutet insbesondere Personenschutz, Objektschutz und Schutz der unabhängigen Rechtssprechung. Sicherheitskontrollen sind am Landesgericht Steyr daher unablässlich. Im Jahr 2015 wurden im Zuge dieser Kontrollen am Eingang des Gerichtsgebäudes zwar keine Schusswaffen abgenommen, dafür aber 489 Hieb- und Stichwaffen. „70 bis 80 Prozent davon sind Messer, gefolgt von Scheren, Schraubenziehern, Nagelfeilen und so weiter“, erklärt Erich Dietachmair, Präsident des Landesgerichts Steyr. Schusswaffen wurden an den Steyrer Sicherheitsschleusen zwar keine abgenommen, dafür aber am Kirchdorfer Bezirksgericht: Zwar besaß der Eigentümer einen Waffenpass, während er sich im Gebäude aufhielt, wurde die Waffe aber am Eingangsportal verwahrt.
„Immer wieder kommt es vor, dass Leute Rauschgift mit ins Gerichtsgebäude bringen“, sagt Dietachmair. Diese fallen unter die 311 „sonstigen Gegenstände“, die 2015 abgenommen wurden. Warum das so ist, können Dietachmair und der Leiter der Staatsanwaltschaft, Guido Mairunteregg, nur vermuten: „Wir glauben, dass schlicht vergessen wird, dass Entsprechendes im Geldtascherl mitgeführt wird.“ Zwei Hausverbote sind 2015 verhängt worden. „Großteils wegen aggressivem Verhalten im Haus“, so Dietachmair.
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Kürzeste Verfahrensdauer

Strafverfahren dauern in Steyr nur 0,7 Monate. Die Verfahrensdauer für Zivilverfahren beträgt im Sprengel Steyr 7,3 Monate, im Bundesgebiet liegt der Durchschnitt bei 12,6 Monaten. „Das ist das Ergebnis der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen allen Bediens-teten hier im Haus. Es muss Hand in Hand gehen, um so eine kurzweilige Dauer erreichen zu können“, ist Dietachmair stolz. Auch wenn die Verfahren schnell über die Bühne gehen, solle die Qualität nicht darunter leiden.

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