Der Hürdenlauf in den Altstädten

- <b>Das Rathaus</b> von Bad Radkersburg: Hier wechselt der Bürgermeister bei Bedarf vom ersten Stock ins Ergeschoss.
- hochgeladen von Markus Kopcsandi
Stadtämter in Mureck und Bad Radkersburg sind teils oder noch nicht barrierefrei.
Zuletzt hat sich die WOCHE in Feldbach in Sachen Barrierefreiheit umgesehen. Ab Anfang 2016 sollen laut Behindertengleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Ämtern, Schulen und Geschäftslokalen keine Barrieren mehr gegeben sein. Diese Woche haben wir uns die Situation im ehemaligen Bezirk Radkersburg bzw. den baulichen Stand der Dinge bei den Gemeindeämtern angesehen.
Aufgrund der Gebäudestruktur gestaltet sich hier die Situation in den Altstädten von Bad Radkersburg und Mureck besonders problematisch. In der Kurstadt befinden sich Teile des Stadtamts und das Büro des Bürgermeisters im ersten Stock. Ein Behinderten-WC oder ein Lift sind nicht vorhanden.
Termine im Erdgeschoss
Dazu Bad Radkersburgs Bürgermeister Heinrich Schmidlechner: „Das Bürgerservicebüro selbst befindet sich im Erdgeschoss. Im Falle des Falles komme ich dem Gast natürlich entgegen und verlege den Termin ins Erdgeschoss."
Adaptierungen sind im Rathaus in naher Zukunft nicht geplant. Schmidlechner verweist auf die öffentlichen Toilletenanlagen neben dem Hauptplatz, bei der Pfarrkirche und im Stadtgraben, die teils für Menschen mit speziellen Bedürfnissen geeignet sind. Geplant ist noch für heuer die Installation eines Lifts im Bereich der Treppen hinter der Stadtpfarrkirche, die den Übergang zur Altstadt schaffen.
Mureck reagiert
Bereits reagiert hat Bürgermeister Anton Vukan auf die knifflige Situation im Stadtgemeindeamt Mureck. Das Tourismusbüro und der Bahnhof in der City wechseln auf die gegenüberliegende Straßenseite. Den freien Platz nehmen in Folge der Bürgermeister, der Amtsleiter und drei Mitarbeiter vom Bürgerservice ein. Auch die öffentliche Toilettenanlage wird optimiert bzw. mit einem Behinderten-WC versehen.
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Das Gesetz
Mit Anfang 2016 wird das Behindertengleichstellungsgesetz gültig. Betroffen sind alle öffentlich zugänglichen Gebäude. Falls die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Detailinfos gibt es u.a. auf www.wko.at
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