Bauern sind über Katzen-Kastrationspflicht nicht erfreut
Seit 1. April 2016 gilt auch für Bauernhofkatzen die Kastrationspflicht.
BEZIRK (fog). Das Gesetz der Katzen-Kastrationspflicht aus dem Jahr 2005 wurde jetzt auf Katzen im bäuerlichen Umfeld ausgeweitet. Die Reaktion innerhalb der Urfahraner Bauernschaft ließ nicht lange auf sich warten. "Positiv hat sich noch kein Landwirt ausgesprochen", fasst Bezirksbauernobmann Josef Gossenreiter zusammen. Die Kastrationspflicht würde sich in der Praxis kaum handhaben lassen.
Gossenreiter nennt ein Beispiel aus seiner eigenen Landwirtschaft: Im letzten Herbst sind ihm vier Katzen zugelaufen. Im Gegensatz zu seinen eigenen beiden Katzen seien diese verwildert. "Ich traue mich nicht diese vier Katzen einzufangen, um sie vom Tierarzt kastrieren zu lassen."
So geht es vielen Landwirten, weiß Inge Eberstaller vom OÖ Landestier- und Naturschutzverein in der Linzer Mostnystraße. "Verwilderte Hauskatzen lassen sich schwer fangen und werden kaum zutraulich." Zudem würden viele Landwirte davon ausgehen, dass der Tierarzt die zugelaufenen Katzen gratis kastriert, was manche Tierärzte auch machen, so Eberstaller. Verwilderte Hauskatzen stammen häufig aus dem Wurf einer ausgesetzten Wohnungskatze. Die Jungkatzen, sofern sie überleben, wachsen auf, ohne je von einer Menschenhand berührt worden zu sein. Sobald sie älter als sechs Monate sind, verwildern sie. Viele dieser Streuner landen im Tierheim. Laut Eberstaller sind es zirka 1000 Katzen in Oberösterreich im Jahr. In der Mostnystraße befinden sich derzeit 80 Katzen. "Jetzt im Frühjahr wird die Zahl aber wieder enorm anwachsen", so Eberstaller. Sie müssen gepflegt, geimpft und kastriert werden und sind schwer vermittelbar, weil sie wilder, scheuer und aggressiver sind. Eberstaller: "Ich bin für die Kastrationspflicht, weil es schon zu viele Wildkatzen gibt, die großteils ins Tierheim kommen oder vom Jäger abgeschossen werden."
Auch Martin Kaltenböck, der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, steht der Gesetzesänderung positiv gegenüber "weil die Landwirte mehr in die Pflicht genommen werden können".
Der Landwirt habe die Möglichkeit, ein zugelaufenes Tier bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden oder die Verantwortung zu übernehmen und es kastrieren zu lassen. Das Argument, dass es auf Bauernhöfen zu Mäuseplagen kommen könnte, lässt Kaltenböck nicht gelten, "weil auch kastrierte Katzen Mäuse fangen".
Nicht geimpfte Katzen würden häufig durch Entzündungen oder Viruserkrankungen elendig zugrunde gehen. Aber auch bei den Landwirten in Urfahr-Umgebung habe sich die Meinung über Katzen in den vergangenen 25 Jahren geändert. Kaltenböck: "Früher war es unter den Landwirten verpönt, sich um eine Katze zu kümmern, ihr beispielsweise Katzenfutter zu geben. Die jungen Landwirte denken da schon ganz anders."
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