Sie entscheiden, wer erben darf
Der Erblasser kann – eingeschränkt lediglich durch das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger und des Ehegatten – frei verfügen, wer was aus seinem Nachlass erben soll. Die in der Praxis wichtigste Möglichkeit seinen Nachlass zu bestimmen, ist das Testament. Während das Testament eine einseitige, nicht empfangsbedürftige, jederzeit widerrufbare Anordnungen des Erblassers über seinen Nachlass ist, gibt es als zweiseitiges Rechtsgeschäft auch den Erbvertrag, der allerdings nur zwischen Ehegatten abgeschlossen werden kann.
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