Künftig keine Aufsichtsratsentschädigungen

Künftig gibt es auch für Welser Politiker keine zusätzliche Aufwandsentschädigung bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten. | Foto: grafikplusfoto/Fotolia
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WELS. Künftig verzichten alle Stadtsenatsmitglieder auf eine Entlohnung aller Tätigkeiten in Funktionen, in die sie von Seiten der Stadt Wels entsandt oder nominiert wurden. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Welser Stadtsenat am 14. Febraur. Insbesondere sollen Tätigkeiten in Aufsichtsräten von Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar im Eigentum der Stadt Wels stehen davon betroffen sein. Weiters wurde der Stadtrechnungshof beauftragt, die Höhe und die Formalvoraussetzungen im Zusammenhang mit den von der Stadt Wels an die Stadtsenatsmitglieder ausbezahlten Bezüge zu prüfen. In Zukunft werden darüber hinaus alle Stadtsenatsmitglieder nachweislich über die Bestimmungen des Bezügebegrenzungsgesetzes und des Oö. Gemeindebezügegesetzes informiert.

Gutachten bestätigt Unrechtmäßigkeit

Das von der Stadt Wels in Auftrag gegebene Rechtsgutachten sollte zunächst klären, ob Aufsichtsratsentschädigungen überhaupt unter das Bezügebegrenzungsgesetz fallen. Dies deswegen, da diese Entschädigungen im Gesetz nicht genannt sind. Das Gutachten des städtischen Verfassungsdienstes kommt zu dem Schluss, dass auch alle Entschädigungen für Aufsichtsratsarbeit diesem Gesetz unterliegen.

Wels mit Linz und Steyr gleichgestellt

Die Welser Politiker folgen mit diesem Beschluss ihren Kollegen aus Linz und Steyr. Dort wurde bei der Bestellung von Aufsichtsratsposten in politischer Funktion aus bisher schon auf die Entlohnung verzichtet.

Statements

Bürgermeister Andreas Rabl: „Ich bin dankbar, dass dieses seit Jahren in Wels bestehende System aufgedeckt wurde, weil uns das die Möglichkeit gegeben hat, diese Praxis rasch abzustellen. Ich selbst habe bereits alle Verzichtserklärungen abgegeben und unverzüglich sämtliche zu viel erhaltenen Entschädigungen zurückbezahlt.“

Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer: „Für uns ist es selbstverständlich, dass so wie in Linz und Steyr auch in Wels keine Entschädigungen für Vertretungen in Aufsichtsräten bezahlt werden. Diese Vertretungen sind wichtig für die Stadt Wels, sie werden daher weiterhin von uns unentgeltlich ausgeübt.“

Stadtrat Peter Lehner: „Unsere langjährige Forderung wurde damit umgesetzt. Der jetzige Beschluss ist auch eine gute Lösung, um zukünftige Formalfehler zu vermeiden.“

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