Enquete am Montag im Parlament zu "25 Jahre Kinderrechtskonvention"?
Richtig müsste es heißen: „Trauerfeier 3 Jahre UN - Kinderrechtskonvention“, denn es gibt diese zwar seit 25 Jahren, aber nicht in Österreich. In Österreich dauerte es 22 Jahre, also bis 2011, bis endlich 6 aus 44 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention in das Bundesverfassungsgesetz Eingang fanden. Auch diese 6 Artikel sind nicht im Original übernommen, sie sind verändert, teils gekürzt. Diese spärlichen 6 Artikel sind weder umsetzbar, noch wirksam beschwerbar und schon gar nicht einklagbar. Es handelt sich also um totes Recht, das man unseren Kindern angedeihen lässt. Darum fordern die Bürgerinitiative Kinderrechte und Heimkinder Aktiv Community die Übernahme der gesamten originalen UN-Kinderrechtskonvention, Kontrolle, Reform und Transparenz der Jugendwohlfahrt und Bildung eines Ausschusses zu den Verbrechen an fremduntergebrachten Kindern.
Nachzulesen in den Schwarzbüchern: Familienrecht Österreichs und Jugendwohlfahrt, erhältlich ab nächster Woche bei Amazon.
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