Vandale wütete in Neulengbach
Zerstörungswut in Neulengbach brachte einen 23-Jährigen aus dem Wienerwald vor Gericht.
NEULENGBACH (ip). Keine Erklärung hatte ein 23-Jähriger aus dem Wienerwald für seine Zerstörungswut Anfang Mai 2015, als er in der Ulmenhofstraße und der Park & Ride-Anlage in Neulengbach zahlreiche Fahrzeuge beschädigte. „Es unterstellt Ihnen niemand, dass das Ihr Normalprogramm war“, beruhigte der Richter am Landesgericht St. Pölten den Beschuldigten, der zunächst nur die Fahrzeuge in der Parkanlage auf seine Kappe nahm. Vermutlich sei es an seiner Alkoholisierung gelegen, versuchte er den Vandalismus zu erklären, wobei ihn Staatsanwalt Karl Fischer an einen Eintrag wegen Sachbeschädigung im Jahr 2010 erinnerte.
Gedächtnislücken durch Alkoholisierung
Wegen seiner Alkoholisierung habe er auch einige Gedächtnislücken und könne daher auch nicht alles gestehen, ergänzte der Bursche sein teilweises Schuldbekenntnis. Mit optimalen Ortskenntnissen erklärte Opferverteidiger Ernst Gramm den Weg, wonach der 23-Jährige jedenfalls durch die Ulmenhofstraße zur Park & Ride-Anlage, wo er von einem Zeugen beobachtet wurde, kam. Nur, wenn zur selben Zeit ein zweiter Vandale mit der selben Handschrift unterwegs gewesen wäre, könnte man ihm den Schaden am Fahrzeug seines Mandanten, der immerhin 5.242 Euro ausmache, nicht anlasten, so Gramm.
Abgesehen hatte es der Vandale auf Spiegel und Scheibenwischer, die er abriss und für andere Beschädigungen verwendete, sowie auf Scheinwerfer, die er eintrat. Darüber hinaus tobte er sich an Glasscheiben und am Lack der Fahrzeuge aus, die er wüst zerkratzte. Nicht zuletzt sorgte er für einen Totalschaden an einem Motorrad, das er mit Löschschaum übersprühte.
Fünf Monaten bedingt
Absolut bestritt der Beschuldigte die Beschädigung eines Fahrzeuges, nachdem er die Parkanlage verlassen hatte. „Das war ich auf gar keinen Fall“, behauptete er und begründete dies damit, dass beim Verlassen der Anlage bereits die Polizei auf ihn wartete. Bereit zur Schadensgutmachung vorerst in Höhe von rund 11.000 Euro, bekam der 23-Jährige eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten aufgebrummt. Während der Probezeit von drei Jahren muss er auch Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, denn, so der Richter: „Mit Ihrem Sozialverhalten stimmt etwas nicht!“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Text und Fotos: Ilse Probst
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