Klage läuft noch: Was passiert mit dem Haus Alserbachstraße 25?
Seit 2014 steht das Haus in der Alserbachstraße 25 leer. Der Abbruchbescheid kann noch nicht vollzogen werden.
ALSERGRUND. Im Zuge einer Überprüfung vor Sanierungsarbeiten am Gebäude stellte damals ein Ziviltechniker fest, dass das Haus einsturzgefährdet ist. Alle Mieter mussten wegen "Gefahr im Verzug" sofort ihre Wohnungen räumen. "Daraufhin gab es von der Eigentümerin Bestrebungen, die Wirtschaftlichkeit der Sanierung zu prüfen.
Seitens des Bezirks wurde klar kommuniziert, dass ein Abbruch grundsätzlich nicht gewünscht wird. Im Rahmen von Sofortmaßnahmen wurde das Gebäude in Abstimmung mit der Baupolizei dahingehend gesichert, dass ein unmittelbarer Einsturz derzeit nicht zu befürchten ist", sagt Christopher Maurer, Vorsitzender des Alsergrunder Bauausschusses. Die Mieter dürfen allerdings nicht mehr in ihre Wohnungen zurück, das Haus steht leer. "Vor dem Sommer haben wir wieder Kontakt mit der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) sowie mit der Eigentümervertreterin aufgenommen", sagt Maurer.
Mieter klagen auf Sanierung
"Für die meisten Mieter wurde seitens der Eigentümerin dahingehend ein Einvernehmen getroffen, dass adäquate Ersatzwohnungen beschafft werden. Auch die benachbarten Liegenschaften wurden verständigt und ein Gutachten über die Sanierungsmaßnahmen eingeholt", so Maurer. Zu Jahresbeginn 2016 wurde bei der MA 37 dann von der Eigentümerin ein Ansuchen um Feststellung der technischen Abbruchreife eingebracht. Dem Ansuchen wurde stattgegeben, da die notwendigen finanziellen Mittel zur Sanierung im Vergleich zum Abbruch/Neubau in keiner Relation stünden. "Das ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren bei der Magistratsabteilung. Hier haben Bezirk und Bauausschuss keinerlei Kompetenz", so Maurer.
"Der Abbruchbescheid ist da, wir können aber wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens – drei Altmieter haben auf Sanierung geklagt – derzeit keine weiteren Schritte planen", erklärt Eva Maria Gschwandner von der zuständigen Hausverwaltung, der Moeller Real Realitäten Vermittlungs- und Verwaltungs GmbH. "Da das Nachbarhaus links der Nummer 25 demnächst abgerissen wird – hier soll ein Wohnhaus entstehen –, befürchten wir, dass unser baufälliges Haus bei den Abrissmaßnahmen nebenan Schaden nimmt oder sogar einstürzt."
Initiative empört
"Wie kann es sein, dass ein Gebäude in einen solch schlechten Zustand kommt, sodass es sogar mittels Gefahr im Verzug geräumt werden muss, zumal der Eigentümer dafür verantwortlich ist, das Gebäude nach dem Paragraph 129 der Wiener Bauordnung in einem baulich guten Zustand zu erhalten? Wir fordern daher die Stadt Wien auf – notfalls mittels Ersatzvornahme –, das Haus in der Alserbachstraße wieder in einen baulich guten Zustand zu versetzen, um den Schutz der Schutzzonen zu gewährleisten", fordert Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz.
"Anstelle der Erteilung von Abbruchbewilligungen fordern wir die Durchsetzung der Wiederherstellung des baulich guten Zustandes, zu dessen Erhalt die Eigentümer gesetzlich verpflichtet sind, notfalls mittels Ersatzvornahme", so Landerer.
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