60 Euro und Kamera erbeutet
Vier Jahre Haft für Edtstadler-Einbrecher
Ein 50-jähriger Mann wurde zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er in die Wohnung der Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) eingebrochen war. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Ein Komplize wird noch gesucht.
DÖBLING. Im August vergangenes Jahres wollten der Angeklagte und ein unbekannter Komplize in der Wohnung der Ministerin - meinbezirk berichtete - Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 8.000 Euro erbeuten. Die Ministerin erfuhr aber via Überwachungsapp von dem Einbruch. Als das Duo die Beute gerade aus der Wohnung schaffen wollten, war die Kriminalpolizei bereits vor Ort. Die Einbrecher ergriffen mit 60 Euro Bargeld und einer WLAN-Kamera überstürzt die Flucht. Der mehrfach vorbestrafte Täter wurde rasch gefasst, dank hinterlassener DNA-Spuren am Tatort.
Für Verwirrung sorgte der mehrfach vorbestrafte Täter, als er sich mit einem "Auf Wiedersehen" von den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern verabschiedete, berichtete die "Krone". Die Strafe von vier Jahren akzeptierte er. Auch der Staatsanwalt stimmte der Sanktion zu. Das Urteil ist somit bereits rechtskräftig. Edtstadler war bei der Verhandlung nicht anwesend.
"Wieso kommen Sie wieder nach Wien?", wollte Richter Harald Craigher wissen. Der Angeklagte antwortete: "Ich habe eine Tochter. Die lebt in Wien. Ich dachte, ich komme zu Besuch her." Dann sei "es (gemeint: der inkriminierte Einbruch, Anm.) passiert". Verteidiger Peter Philipp betonte, dass sein Mandant nicht gewusst habe, dass es sich um die Wohnung der Frau Ministerin handelte. Der Angeklagte habe lediglich "Packerl vor der Tür gesehen, da sind sie rein".
Bereits 1995 verurteilt
Der gebürtige Serbe wurde im Jahr 1995 erstmals in Österreich wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt. Es folgten fünf weitere Verurteilungen, wobei bis auf eine Ausnahme alle Delikte Vermögensdelikte betrafen. Zuletzt erhielt er 2021 eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch. Nachdem er den Großteil seiner Strafe verbüßt hatte, wurde er abgeschoben und mit einem Aufenthaltsverbot belegt.
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