Ermittlungen wegen Brandstiftung
Wer fackelt in Döbling WCs und Co. ab?
Die Serie an Brandanschlägen dürfte 2021 noch nicht zu Ende gegangen sein. Bereits zwei Mal kam es heuer zu Bränden in Döbling. Die Polizei ermittelt bereits.
WIEN/DÖBLING. Es riecht schon wieder nach verkohltem Plastik. Nachdem es bereits am 12. März eine mobile Toilettenanlage im Döblinger Beethovenpark erwischt hatte, ging im April erneut ein Mobil-WC in Flammen auf. Diesmal unweit vom Mayer am Pfarrplatz. Wie die Berufsfeuerwehr Wien nun auf Nachfrage der BezirksZeitung mitteilt, ereignete sich der Brand gegen Mitternacht des 15. Aprils im Bereich Nestelbachgasse/Pfarrplatz.
Warum genau, ist unklar. Fakt ist jedoch auch: Seit letztem Jahr häufen sich die Vorfälle rund um verbranntes öffentliches Eigentum und WC-Anlagen. Die BezirksZeitung geht der Frage nach warum – und gibt einen Überblick.
WCs und Mülltonne
Bereits im Vorjahr berichteten wir über mehrere verbrannte Gegenstände. Der erste Vorfall war am 5. Juli 2021 im Beethovenpark, wo beim Ballspielkäfig ein mobiles WC abgefackelt wurde. Danach wurde ein Papiercontainer in der Kahlenberger Straße, Ecke Springsiedelgasse ein Raub der Flammen.
Die dritte Tat fand im Heiligenstädter Park statt, wo ebenfalls ein mobiles Plastik-WC abgebrannt ist. Verletzt wurde bei diesen Vorfällen glücklicherweise niemand, der Schaden betrug allerdings mehrere tausend Euro.
Jetzt, ein Dreiviertel-Jahr nach dem ersten Vorfall, brannte es erneut im Beethovenpark. Und wieder war es ein mobiles WC. Im April brannte ein ähnliches Modell beim Mayer am Pfarrplatz. 2021 ermittelte die Polizei "gegen unbekannte Täter" – und ging nicht von einem Feuerteufel, sondern von drei unterschiedlichen Tätern aus. Die BezirksZeitung hat nachgefragt, wie es jetzt aussieht.
Polizei ermittelt
Bei beiden heuer abgebrannten WC-Häuschen ermittelt nun ebenfalls die Polizei. Von Zufällen geht man nicht aus. "Aufgrund der Umstände gehen wir aktuell von Brandstiftung aus", heißt es in der Beantwortung der Anfrage. Man ermittelt jedoch in verschiedene Richtungen. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um den- oder dieselben Täter handelt, fest steht dies jedoch nicht."
Unabhängig davon, ob es einen oder mehrere Täter gibt oder ob ein Zusammenhang besteht: Zündeln ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Gegenstände in Brand steckt, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Die öffentlichen Einrichtungen (etwa WCs), die dem Bezirk gehören, werden zwar laufend ersetzt. Die Entfernung, Sanierung und Ersetzung von öffentlichen Einrichtungen kosten jedoch eine große Summe an Geld, wie es von Seiten der Bezirksvorstehung heißt. Brandschäden dieser Art gehen also auf Kosten der Steuerzahlenden.
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