Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts
Stadtstraße darf gebaut werden
Umweltorganisationen hatten bei Gericht Beschwerde gegen den Bau der vierspurigen Straße durch die Donaustadt erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass gebaut werden darf. Die Umweltschützer wollen aber nicht aufgeben.
DONAUSTADT. Für die einen ein unumgängliches Projekt, ohne das der Wiener Verkehr nicht geregelt werden kann, für die anderen eine umwelt- und klimapolitische Katastrophe: Lobautunnel und Stadtstraße rufen bei den Anrainerinnen und Anrainern, Wienerinnen und Wienern und auch innerhalb der rot-grünen Wiener Koalition unterschiedliche und heftige Reaktionen hervor.
Der Spatenstich für die Stadtstraße, eine vierspurige Straße, die von der A23 bei Hirschstetten bis zur Seestadt führen soll und von dort in die ebenfalls noch im Planungsstadium befindliche S1-Spange münden soll, war eigentlich schon für diesen Frühjahr angesetzt. Gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung, der den Bau erlaubt, haben einige Umweltorganisationen und Privatpersonen aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Dadurch wurde der Baubeginn verschoben.
Nun ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts da, und der Bau der Stadtstraße wird prinzipiell erlaubt. Mit einem Baubeginn ist aber frühestens 2021 zu rechnen, erklärt Heinz Mutzek vom BNWN, einem Bürgerinitiativennetzwerk, das eine der Beschwerden eingelegt hat: "Neu vorgeschrieben wurden Grundwassermessungen, die in halbes Jahr vor Baubeginn durchgeführt werden müssen", sagt er. Erst wenn die Messwerte vorliegen, könne der Spatenstich erfolgen.
Nächster Halt: Verwaltungsgerichtshof
Mutzek und seine Mitstreiter wollen auch nicht aufhören, gegen die Stadtstraße anzukämpfen. "Wir sehen einige grobe Verfahrensmängel und werden uns an den Verwaltungsgerichtshof wenden." Der seiner Meinung nach schwerwiegendste Patzer: "Die ganze Planung baut darauf auf, dass es eine S1-Spange und einen Lobau-Tunnel gibt, und trotzdem dürfte die Stadtstraße im Moment auch ohne diese Projekte errichtet werden. Damit wäre die verkehrliche Funktionalität unserer Meinung nach nicht gegeben."
Der Entscheidung des Gerichts steht Mutzek aber nicht nur negativ gegenüber: "Es gibt einige Verbesserungen. Dort, wo technische Mängel festgestellt worden sind, hat man etwas ergänzt." Neben den Grundwassermessungen sollen etwa auch Verkehrszählungen durchgeführt werden.
Wie das Projekt den Verkehr beeinflusst, ist nämlich auch ein heftiger Streitpunkt zwischen Befürwortern und Gegnern. "Die leistungsstarke Stadtstraße wird das bestehende Straßennetz dauerhaft entlasten und so die Lebensqualität für die Donaustädter Bevölkerung verbessern", sagt der Donaustädter Bezirkschef Ernst Nevrivy (SPÖ). Heinz Mutzek hingegen glaubt das Gegenteil: "Das Verkehrsaufkommen im Bezirk und auch jenes in der Seestadt Aspern wird steigen. In der Verhandlung wurde das dezidiert bestätigt, dass es einen Ausweichverkehr durch die Seestadt Aspern geben wird und zwar immer dann, wenn es auf der Stadtstraße zu Staus kommt."
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