Notar-Tipp: Pflichtteilsrechte & Auszahlungspflichten
Gerade bei geerbten oder geschenkten Liegenschaften können Pflichtteilsberechtigte die Auszahlung des Pflichtteils verlangen. Dieser gesetzliche Anspruch sichert Ehegatten und Kindern, in Einzelfällen sogar den Eltern, einen Mindestanteil am Erbe.
Anspruch
Der Anspruch auf Mindestbeteiligung besteht nicht nur beim Nachlassvermögen. Ehegatten und Kinder können auch einen Anteil an bereits zu Lebzeiten verschenktem Vermögen fordern. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag.
Wichtig zu wissen:
Da zwischen Schenkung und Ableben oft viel Zeit vergeht, zählt für den Schenkungspflichtteil der Wert der Schenkung zum Todeszeitpunkt. Schließlich ist Bauland wesentlich mehr wert als eine landwirtschaftliche Fläche. Außerdem macht es einen Unterschied, ob der Beschenkte ein Pflichtteilsberechtigter oder ein Nichtangehöriger ist. Wer schon zu Lebzeiten ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung übertragen möchte, sollte sich daher eingehend rechtlich beraten lassen und die Ansprüche aller Pflichtteilsberechtigten berücksichtigen.
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