TAXI
Taxifahrer kommen nicht zur Ruhe.
Vorgefallen in der Nacht vom 18.12. auf 19.12.2010 in Eisenstadt Domplatz. Ein Taxifahrer stand am Domplatz und hatte den Motor bei -12 Grad laufen, weil er einen 8sitzigen Bus fährt und die Heizung nur bei laufenden Motor funktioniert, wie es üblich ist. Plötzlich taucht ein POLIZEI-Beamter auf und "schlägt" gegen die Fahrerscheibe. Er forderte den Fahrer auf, sofort den Motor abzustellen und von diesem Ort weg zu fahren, er würde die Busse behindern. Auf die Aufforderung fragend, welche Busse, antwortet der POLIZEI-Beamte, die DISCOBUSSE. Erstens kommen die Busse um 01.00 Uhr und zweitens stand der Taxifahrer in der Einfahrt von dem HOTEL Vicedom, also keine Behinderung der Busse.
Jedoch die Falschparker in der Buszone würden die Busse behindern, wies der Taxifahrer den Beamten hin, der Ihn durch Androhung einer Anzeige vom Ort verwies. Auf die Frage er möge die Falschparker strafen, wurde geantwortet, die gehen mich nichts an.
Jetzt fragt man sich, ob der §53/25 der STVO bekannt ist? Hier nochmals zur Information:
§ 53/25: "Fahrstreifen für Omnibusse"
Dieses Zeichen zeigt einen Fahrstreifen an, der nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zum Beispiel Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf. Auf Straßen für Omnibusse des Kraftlinienverkehrs gilt ein gesetzliches Halte- und Parkverbot (§24). Ausnahme lediglich für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (§26a).
Wann wird am Domplatz in Eisenstadt von Magistrat und der POLIZEI danach gehandelt?
Ein positiver Vorsatz für das neue Jahr 2011! Die Anrainer würden es danken.
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