Umfahrung bringt Verschlechterung
Als im Feber bekanntgegeben wurde, dass Schützen nicht – wie ursprünglich geplant – auf einer Schnellstraße umfahren wird, hatte das Land eine aktive Beteiligung der Bürgerinitiative zugesagt. Davon ist jetzt aber keine Rede mehr.
Thema Nummer Eins in der Gemeinde sind jetzt nicht nur diverse Ungereimtheiten bei der Kommassierung, sondern auch die Tatsache, dass – sobald die Verordnung zur Zusammenlegung von Grundstücken erlassen ist – ohne weitere Einbindung, Mitsprache und Berücksichtigung der Grundeigentümer mit dem Bau der Landesstraße begonnen werden kann.
Straßenbau und Kommassierung sind zwei derart einschneidende Maßnahmen für eine Gemeinde, dass dazu jedenfalls die Meinung der gesamten Bevölkerung gehört und auch berücksichtigt werden muss, meint man beim unabhängigen Bürgerforum, das sich nun mit einem Flugblatt an die Bevölkerung gewendet hat.
Keine Befragung zur Nordumfahrung
Die Unterlagen zur Ortsumfahrung lagen in den letzten Wochen in der Gemeinde zur Einsicht auf. Wer sich diese genau angesehen oder bei der Gemeindeversammlung zugehört hat, musste feststellen, dass das Projekt „B50/Ortsumfahrung“ für die Bewohner noch schlechter ist, als die damalige Schnellstraße S31. Denn es ist zum Beispiel statt einer Tieflage eine Dammführung geplant und statt Lärmschutz lediglich ein Sichtschutz. Die geplante Trasse bedeute daher eine Verschlechterung für alle Schützener, und ihre Grundstücke würden dadurch massiv entwertet.
Straßenbau soll vorangetrieben werden
Das beschleunigte Kommassierungsverfahren kann für das uBF nur ein Ziel haben: Den Beginn des Straßenbaues voranzutreiben. Denn etliche Gemeinden im Land warten schon zehn Jahre und länger auf die Einleitung eines Kommassierungsverfahrens. Um das Straßenbauprojekt schnellstens beginnen zu können, soll die Kommassierung nun in Schützen innerhalb von sechs Monaten begonnen werden.
Bis heute konnte nicht klar gesagt werden, wie hoch die Gesamtkosten pro Hektar kommassierter Fläche sein werden, die jeder Grundeigentümer anteilig zahlen muss. Lediglich die Vermessungskosten wurden mit 125 Euro/ha angeführt, diese sind aber nur ein Teil der Kosten.
„Könnte der Grund dafür etwa sein, dass Teile der Kosten für den Straßenbau (etwa Begleitwege, Bepflanzungen, etc.) in das Kommassierungsverfahren abgewälzt werden und damit die Grundeigentümer über das Kommassierungsverfahren den Straßenbau mitfinanzieren?“, fragt man sich nun beim uBF.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.