Die Verpflichtung der Energielieferanten - STROMEINSPARUNGEN WEITERVERKAUFEN!
Verpflichtung zum Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen!
Jeder Energielieferant, der im Vorjahr die Mindestabsatzgrenze von 25 GWh überschritten hat, muss Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen, die 0,6 Prozent seiner Vorjahres-Energieabsätze an österreichische Endkunden entsprechen. Diese Maßnahmen können beim Energielieferanten selbst, bei Endkunden oder bei anderen Endenergieverbrauchern in Österreich gesetzt werden.
Entscheidend ist, dass die Maßnahmen das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessern und dem Energielieferanten auch mittels Nachweis zurechenbar sind. Zu einer tatsächlichen Reduktion des gesamten Energieverbrauchs muss es nicht kommen. Unternehmen müssen ihre Produktion weder einschränken, noch werden Lieferanten dazu verpflichtet, ihren Energieabsatz an Endkunden zu reduzieren.
Hat ein Energielieferant im Jahr 2014 beispielswiese 50 GWh an Endenergieverbraucher abgesetzt, so ist er verpflichtet, im Jahr 2015 Maßnahmen im Umfang von 0,3 GWh (0,6 Prozent von 50 GWh) umzusetzen. Mindestens 40 Prozent dieser Maßnahmen bei Haushalten (im Sinne des Wohnraums oder des privaten Mobilitätsbereichs) oder im öffentlichen Verkehr wirksam sein.
Das Energieeffizienzgesetz überlässt es weitgehend dem Energielieferanten, wie er seine Lieferantenverpflichtung gemäß § 10 EEffG erfüllt. Der Energielieferant kann daher
Die Maßnahmen:
•selbst setzen
•im Rahmen einer Branchenverpflichtung (§ 11 EEffG) gemeinsam mit anderen verpflichteten Energielieferanten durchführen
•von einem Dritten zukaufen
•direkt vergeben oder
•ausschreiben
Was heißt das in der Praxis für die Gemeinden:
Jede Gemeinde kann bei der Errichtung und Umstellung der alten stromfressenden Straßenbeleuchtung auf die stromsparenden LED-Leuchten, diese Einsparungen, umgerechnet mit einer Berechnungsformel auf den korrekten kWh-Wert, allen Energieanbietern wieder(weiter) verkaufen. Der Preis liegt derzeit bei 4 Ct/kWh bis 6 Ct/kWh.
Das Gleiche gilt auch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und vieles mehr.
Nachstehend die Informationen dieser neu geschaffenen Monitoringstelle:
http://www.monitoringstelle.at/index.php?id=584
"Methodendokument der Österreichischen Energieagentur zum Downloaden"
Werner Huf
UWGR der
MG Großhöflein
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