MG Großhöflein - Update
IST HERR BM HEIDENREICH👮UND SEINE AMTSLEITERIN👩💻 MIT DER AMTSFÜHRUNG IN UNERER GEMEINDE ÜBERLASTET????
BgM Heidenreich erteilte den Gemeindebediensteten des Kindergartens, der Volksschule Großhöflein (schulische Nachmittagsbetreuung) und der Amtsverwaltung bereits mehrfach ein Auskunftserteilungs- und Redeverbot damit seine Verfehlungen und Unrechtmäßigkeiten, sowie seine Kompetenzüberschreitungen nicht öffentlich bekannt werden.
Diese Anordnung gilt unseren FLG Gemeinderäten und mir, da wir als Opposition seine Tätigkeit (Amtsführung, Personalführung, Rechtskenntnisse, Finanzwesen usw.) als Bürgermeister oftmals kritisieren und manche seiner Beschlüsse nicht mittragen. Betroffen sind dabei auch viele Gemeindebürger*Innen, die etwa nicht die Meinung des Bürgermeisters teilen.
Sie werden mit Unterstützung der Amtsverwaltung (wir sind die Amtsgewalt!!) oft unberechtigt und wegen Geringfügigkeiten (etwa kurzfristige Ablagerungen am Gehsteig u.a.) angezeigt und somit mundtot gemacht. Sie betrachten diese Gemeindebürger als aufmüpfige Querulanten. Erstaunlich dabei ist, dass bei betroffenen Bürgern mit der Zeit eine gewisse Unterwürfigkeit zu beobachten ist.
Wir von der FLG Großhöflein vertreten die Interessen der Ortsbevölkerung (etwa bei finanziellen Belastungen wie Gebührenerhöhungen) sachlich und objektiv, auch wenn es oft unangenehm und konfliktreich ist mit der Amtsverwaltung und ihm als BgM dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Oftmals sind dabei auch die übergeordneten Instanzen einzubeziehen.
Der politische Führungsstil des BgM ist u.E. gekennzeichnet von Uneinsichtigkeit, Rechthaberei, Selbstverwirklichung und eigenen Interessen sowie der seiner „Freunde“. Die gesellschaftliche Ausgewogenheit mit politisch anders denkenden Mitbürgern ist ihm offenbar egal.
Als GVST-Mitglied wollte ich z.B. am Montag, den 22.11.2021 Einsicht in Unterlagen zur bevorstehenden Gemeindevorstandssitzung nehmen. Es fehlten wiederum wie auch zu vorherigen Sitzungen wichtige Unterlagen, nämlich der Haushaltsvoranschlag 2022 und das Kündigungsschreiben der KiGa-Leiterin. Nach Hinweis auf die Vorschrift in der Gemeindeordnung wonach die Unterlagen bei Versendung der Einladungsurkunde bereits in der Gemeinde zur Einsicht aufliegen müssen, erhielt ich die lapidare Antwort von der Amtsleitung und auch vom BgM: „Es müssen noch Zahlen eingearbeitet werden und der HHVA 2022 ist wahrscheinlich erst spätestens bis zur Sitzung fertig“. Dabei sind aus der Diskussion in der Sitzung wahrscheinlich ohnedies noch Zahlen anzupassen.
Offenbar gilt die Gemeindeordnung nicht für die VERANTWORTLICHEN der Gemeinde Großhöflein !!
Diese Handlungsweise ist für die politische Zusammenarbeit sicher nicht förderlich und schafft immer mehr ein „Gegeneinander statt Miteinander“.
Wir appellieren daher an Hr. Bürgermeister seinen Führungsstil zu überdenken.
Für alle gilt die Unschuldsvermutung!
FLG Team Großhöflein
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