AK gibt Tipps
Neue Eltern-Karenz-Regelung ab November!
Ab 1. November tritt eine neue Karenz-Regelungen in Kraft. Alle wichtigen Infos für frisch gebackene Eltern finden Sie hier:
AK Burgenland gibt Tipps: Was werdende und frisch gebackene Eltern ab dem 1. November wissen sollten: Die Bundesregierung hat nun mit Verspätung die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umgesetzt. Das bedeutet für werdende Eltern zusätzlichen Informationsbedarf, denn ab 1. November 2023 ändern sich einige wichtige Regelungen, die unter anderem die Elternkarenz oder den Familienzeitbonus betreffen.
Änderungen im Überblick:
Wichtige Tipps hat die AK-Juristin, Mag.a Brigitte Ohr-Kapral zusammenfasst: „Wie bei jeder Reform gibt es viele offene Punkte. Zwei Themen aus Sicht der Eltern gibt es hier im Überblick!“
1. 24 Monate Elternkarenz
Die Elternkarenz beträgt für Geburten ab dem 1. November 2023 bis zum Tag des 2. Geburtstages nur mehr dann 24 Monate, wenn:
- der andere Elternteil mindestens 2 Monate Karenz in Anspruch nimmt
- jemand alleinerziehend ist
- oder wenn der zweite Elternteil gar keinen Karenzanspruch hat, weil dieser beispielsweise arbeitslos oder selbständig ist
2. Mehr Geld für „Papamonat“
Für Väter, die den „Papamonat“ nehmen möchten, gibt es eine positive Nachricht: Der sogenannte „Familienzeitbonus“, also die Geldleistung beim „Papamonat“, wird für alle Väter, verdoppelt. Dieser beträgt statt rund 24 Euro pro Tag nunmehr rund 48 Euro, also rund 1500 Euro für 31 Tage. Die Erhöhung erfolgt jedoch erst für alle Geburten ab 1. August 2023, dies jedoch rückwirkend auch für alle, die den Familienzeitbonus bezogen haben. Damit geht eine langjährige Forderung der AK Burgenland in Erfüllung.
Achtung!
„Die geänderte Elternkarenz wirkt sich jedoch nicht auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes aus. Aber bedenken Sie stets die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld“, so Ohr-Kapral abschließend.
Eltern, die Fragen haben, bekommen Informationen auf der Homepage unter https://bgld.arbeiterkammer.at/vaeterkarenz.
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