Mit 1. März
Sperre der Stammersdorfer Kellergasse tritt in Kraft
Mit Mittwoch, 1. März, tritt das neue Verkehrskonzept für die Stammersdorfer Kellergasse in Kraft: Ein Durchfahrtsverbot an Nachmittagen und Wochenenden.
WIEN/FLORIDSDORF. Lange wurde diskutiert, dann Anrainerinnen und Anrainer befragt und gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Die Zukunft der Stammersdorfer Kellergasse stand nämlich auf dem Spiel. Der beliebte Hohlweg sollte vom Durchzugsverkehr entlastet werden, soweit der allgemeine Tenor.
Verschiedene Lösungsansätze wurden angestrebt und schließlich kristallisierte sich eine bevorzugte Lösung heraus. Diese wurde schließlich Ende 2022 beschlossen und tritt mit Mittwoch, 1. März, auch in Kraft.
Das gilt ab 1. März
In der Stammersdorfer Kellergasse – Verbindung Stammersdorf-Hagenbrunn – ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art in beiden Fahrtrichtungen in der Zeit von 1. März bis 31. Oktober (Freitag bis Sonntag von 10 bis 22 Uhr sowie werktags Montag bis Donnerstag von 16 bis 22 Uhr), ausgenommen Linienbus und landwirtschaftliche Fahrzeuge, jeweils nach den Einfahrten zum Senderparkplatz, verboten.
Das bedeutet laut ÖAMTC, dass das beliebte Ausflugsziel Hagenbrunn von Wien kommend über die Brünner Straße (B7) Föhrenhain oder über Bisamberg und Kleinengersdorf angefahren werden muss.
„Ich bedanke mich bei allen, die sich bei der Befragung und im weiteren Beteiligungsprozess so konstruktiv eingebracht haben. Eines war allen Beteiligten von Anfang an klar: Wir müssen weg von einer stark befahrenen Durchzugsstraße zurück zu einer Kombination aus Erreichbarkeit und Ruhe, um die traditionelle Heurigen- und Weinkultur wieder besser erlebbar zu machen. Das ist uns mit diesem Entwurf gelungen“, ist sich Floridsdorfs Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ) sicher.
Nun also steht dem getroffenen Lösungsansatz die Feuertaufe bevor.
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