Nach Schäden: Biberregulierung nun erlaubt
Auch Gefahr für Hund und Mensch
BEZIRK (rm). Seit 1863, als der letzte Biber getötet wurde, galt er in unserer Region als ausgestorben. Erst in den 70er-Jahren gelang es Prof. Otto König 42 der Nager anzusiedeln, davon 15 kanadische, die sich allerdings in unseren Breiten nicht weitervermehren. Heute gibt es in Niederösterreich eine Population von ca 4.000 Tieren, davon allein in den Zuflüssen und dem Gewässer des Marchfeldkanals über 200. Die Biber sind eine geschützte Tierart, haben aber einen wesentlichen Nachteil: Sie fällen die Bäume entlang der Gewässer, um ihre Dämme zu errichten, die sie als Unterkunft benötigen. Da der Marchfeldkanal von Begleitwegen gesäumt wird, ergibt sich durch angeknabberte Bäume ein großes Gefahrenpotential für die Spaziergänger. Um das zu vermeiden, werden um Bäume Schutzgitter geschlungen, die recht wirksam sind. Aber auch Überflutungen durch die Dämme sind nicht auszuschließen. „In Obersiebenbrunn haben wir so einen Damm 70 Mal beseitigen müssen, ehe die beharrlichen Tiere aufgaben“, erzählt Biberbeauftragter Martin Mötz. Die Überflutungsgefahr konnte so gebannt werden. Der Rußbach, der in den Kanal mündet, hat auf einer Lauflänge von 70 Kilometern Schutzdammbauten, die sich über 40 Kilometer erstrecken. Die Biber graben oft tiefe Höhlen in die Schutzdämme, so dass die Sicherheit der umliegenden Ortschaften gefährdet sein kann. Zur Sicherung der Dämme werden Stahlspundwände eingebaut, die nicht durchgraben werden können. „Dieses Projekt ist derzeit im Laufen und wird etwa drei Millionen Euro kosten“, berichtet Wolfgang Neudorfer, Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal. Als letztes Mittel dürfen laut der Biberverordnung aus dem Jahr 2016 Problembiber „entnommen“ werden, nachdem Vorsorgemaßnahmen und Eingriffe in den Lebensraum (z.B. Entfernen der Biberdämme) nicht gewirkt haben. So wurden in der vergangenen Saison 40 Biber aus dem Verkehr gezogen. Meist werden sie nicht auf freier Wildbahn erschossen, sondern zuerst in Lebendfallen gefangen, wo sie dann ohne Qualen beseitigt werden können. Jeder Abschuss muss dem Land gemeldet werden, das dann 48 Stunden lang Zugriffsrecht auf den Kadaver besitzt.
Was Neudorfer und Mötz ärgerlich finden, dass es Leute gibt, welche die Schutzgitter um die Zäune entfernen. „Damit werden Spaziergänger gefährdet und schöne Bäume fallen den Bibern zum Opfer“, ärgert sich der Biberbeauftragte. „Auch sollte man die Gefährlichkeit der Biber nicht unterschätzen“, warnt Neudorfer. Besonders, wenn es Nachwuchs gibt, können Hunde und auch Menschen gebissen werden.
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