Bankchef betrog um Millionen Euro
Ein Schaden in exorbitanter Höhe beschäftigte am Montag einen Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg (Vorsitz: Gernot Braitenberg-Zennenberg).
BEZIRK. Dem heute 60-jährigen ehemaligen Leiter einer Raika-Filiale in einer Gemeinde aus dem Bezirk legte die Staatsanwältin Daniel Kainz die Verbrechen der Untreue und des schweren Betrugs zur Last.
Die Anklägerin wirft ihm vor, einerseits einer Kundin Geld insgesamt 124.000 € zur Veranlagung herausgelockt zu haben und andererseits den Restbetrag einem nicht kreditwürdigen Kunden zur Finanzierung seiner Geschäfte zur Verfügung gestellt zu haben.
Dieser mitangeklagte, jedoch wegen eines Krankenhausaufenthaltes nicht zur Verhandlung erschienene, heute 87-jährige Kunde, benötigte immer wieder Geld zur Finanzierung angeblich „todsicherer“ Teppichgeschäfte, mit denen das eingesetzte Kapital verdoppelt werden könne.
Kundenkonten belastet
Da der Angeklagte dem Teppichhändler offiziell keinen Kredit geben konnte, belastete er bestehende Konten anderer Kunden ohne deren Wissen mit Krediten und zahlte diese Beträge dem Teppichhändler aus. Aus diesen Mitteln erhielt die Kundin auch den Großteil der 124.000 € zurück, sodass diese „nur“ auf einem Schaden von 30.000 € sitzen blieb. Von der Verdopplung des Kapitals war freilich keine Rede, der Teppichhändler zahlte nichts zurück, im Laufe von fast zehn Jahren entstand ein Schaden von knapp 1,9 Millionen €.
Das Urteil
Der geständige Angeklagte kam (bei einem Strafrahmen bis zu 10 Jahren) mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe davon, wovon er vorerst nur 8 Monate absitzen muss, weil die Reststrafe bedingt ausgesprochen wurde.
Die Milde begründete der Gerichts-Vorsitzende neben der bisherigen Unbescholtenheit und dem Geständnis vor allem damit, dass sich der Angeklagte selbst keine Vorteile zugewendet habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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