Durchgedreht wegen Garagenmauer
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Gegenstand einer Strafverhandlung am Landesgericht Korneuburg war ein Nachbarschaftsstreit. Stein des Anstoßes war die an die Grundstücksgrenze angebaute Mauer der nachbarlichen Garage - der Angeklagte nennt sie "Klagemauer".
Der 51-Jährige will nicht nur polnischer, sondern auch deutscher und russischer Staatsbürger sein. Pass konnte er allerdings keinen vorweisen. Auf die Frage nach seinem Beruf skizzierte er sein Leben so: "27 Jahre war ich Architekt, jetzt bin ich Alkoholiker."
Zum Vorwurf, die Grenzmauer der Nachbargarage durch Hiebe mit einer Spaltaxt beschädigt zu haben, ist er teilgeständig: "Das mit der Spaltaxt stimmt nicht, ich habe nur Ziegelsteine und dann eine Eisenkugel auf die Mauer geworfen, weil die Baubewilligung rechtswidrig erteilt wurde."
Die Frage des Richters: "Haben Sie eine Spaltaxt?", beantwortete er prompt: "Nein, die hat mir die Polizei entwendet!"
Den Vorwurf, er habe seinen Nachbarn, der über den Zaun blickte, mit erhobener Hacke und der Äußerung bedroht: "Wenn du herüberkommst, erschlage ich dich mit der Axt", bestritt Herr Architekt energisch.
Der Richter glaubte jedoch der gegenteiligen Aussage des Nachbarn (57) und verurteilte den bisher nicht vorbestraften Polen wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Nicht rechtskräftig!
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