Gattin mit HInweis auf Mauerfäustl-Mörder bedroht
GÄNSERNDORF/KORNEUBURG (mr). Die Ehe des 41-jährigen Angeklagten lief nicht mehr so rund. "Sie hat sich immer wieder zurückgezogen und mit mir nicht gesprochen", lamentierte der Mann vor der Korneuburger Richterin Astrid Raufer.
Diese fragte fassungslos: "Das war der Grund dafür, dass Sie mit einem Hammer in der Hand zu Ihrer Gattin sagten 'Irgendwann werde ich es so machen wie der Mann in Staatz'".
Zur Erinnerung: Am 18. März 2015 hatte ein damals 62-j. Pensionist in Neudorf bei Staatz seine Ehegattin im Schlaf durch wuchtige Schläge mit einem Mauerfäustel ermordet und war dafür von einem Schwurgericht zu 17 Jahren Haft verurteilt worden.
"Das war ein Ausrutscher, der tut mir leid. Ich habe nichts getan und wollte sie auch nicht bedrohen", schwächte der Angeklagte sein Vorgehen wenig glaubwürdig ab. Zwei Monate danach krachte es wieder im ehelichen Gebälk, diesmal ließ er sie bei einer gemeinsamen Fahrt aus dem Auto aussteigen und drohte ihr: "Schleich di, sonst erschlag i di."
Die Richterin schlug dem Mann eine Verfahrensbeendigung ohne Verurteilung vor: Falls er 200 Euro Pauschalkosten zahlt, wird das Verfahren für eine zweijährige Probezeit vorläufig eingestellt.
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