Hanfbauer verurteilt
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Wenig Vaterstolz wird der Angeklagte wohl bei seinem Erzeuger ausgelöst haben, der mit Jahreswechsel als ranghöchster Gerichtspräsident der drei östlichsten Bundesländer in den Ruhestand getreten ist.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg legte dem 38-jährigen gelernten Elektriker das Verbrechen des Suchtgifthandels (Strafrahmen: 1-15 Jahre) zur Last. Demnach soll er in einer kleinen Gemeinde im Bezirk 283 Cannabispflanzen in einer Indoorplantage angebaut haben. Weil diese entdeckt wurde, als die Pflanzen kurz vor der Ernte standen, war nur der Versuch dieses Verbrechens angeklagt.
Seine berufliche Ausbildung kam dem Angeklagten sehr zugute, galt es doch, die erforderlichen Elektroinstallationen vorzunehmen, insbesondere die wachstumsfördernde Belichtung mit Natriumdampflampen sowie die Be- und Entlüftung des dafür genutzten Kellerraumes.
Weil Cannabisanbau mit hohem Stromverbrauch verbunden ist - so mancher Hanfbauer ist wegen einer plötzlich exorbitanten Stromrechnung aufgeflogen - installierte der Angeklagte eine Stromweiche, womit der für die Plantage benötigte Strom nicht über den Zähler gelaufen ist. Damit hat er auch das strafrechtliche Delikt der Entziehung von Energie begangen.
Reumütiges Geständnis
Vor Gericht legte der Angeklagte ein reumütiges Geständnis ab. Verteidiger Philipp Winkler plädierte mit flammender Inbrunst für die Verhängung einer Bewährungsstrafe, damit sein Mandant weiterhin seinen Unterhaltspflichten nachkommen könne und seinen Job nicht verliere.
Tatsächlich sprach der Schöffensenat eine 20-monatige Freiheitsstrafe aus, deren Vollzug er für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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