Hohenauerin zahlte beim Privatarzt voll drauf
HOHENAU/ZISTERSDORF. "Die 95 Euro, die ich für die eine Untersuchung bekommen habe, verbuche ich als Lehrgeld", die Hohenauer Patientin eines Zistersdorfer Arztes ist frustriert. Der Arzt hatte vor zwei Jahren vom Wahl- zum Privatarzt gewechselt. Das war der Patientin entgangen, sie hatte sich online für einen Untersuchungstermin angemeldet. "Den Arzt trifft keine Schuld, auf seiner Homepage steht ja 'Privatordination', aber wer kennt tatsächlich den Unterschied?", meint sie.
Bezirksärztevertreter Peter Kozlowsky erklärt: "Privatärzte sind bei uns eine Rarität." Kein Wunder, dass nur wenige Patienten den Unterschied kennen. Tatsächlich stammt das Gesetzt für Privatordinationen noch aus dem Jahr 1956. Es besagt, dass Ärzte, die eine Kassenordination leiten, eine zweite Ordination - quasi in ihrer Freizeit - nur als Privatarzt betreiben dürfen. Die Sozialvesicherung darf die Kosten nicht abrechnen.
Kozlowsky: "In diesem Fall sollte der Arzt bezwiehungsweie die Ordinationshilfe die Patienten unbedingt darauf aufmerksam machen." Laut Auskunft der Ärztekammer könnte die Sozialversicherung allenfalls in sozialen Härtefällen über Kulanz einen Teil der Kosten übernehmen.
Zur Sache
Bei Privatärzten besteht im Gegensatz zu Wahlärzten kein Recht auf Rückerstattung der Behandlungskosten. Dies sind Ärzte mit Kassenvertrag, die zusätzlich eine „Privatordination“ betreiben. Der Patient muss die erbrachten Leistungen also gänzlich aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie der Wahlarzt ist auch der Privatarzt bei der Honorargestaltung an keine Ober- oder Untergrenze gebunden. Er kann seine Honorare also völlig frei festlegen.
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