Jugendlicher Gewaltexzess
Wieder kam es zur grundlosen Attacke von zwei 17-jährigen Jugendlichen gegen einen 15-jährigen Schüler aus Strasshof.
OBERSIEBENBRUNN/KORNEUBURG (mr). Das eine arbeitslose Früchtchen aus Untersiebenbrunn wurde gar schon als 15-jähriger wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt und kennt trotz seines jugendlichen Alters Gefängnismauern bereits von innen. Sein Kumpan aus Leopoldsdorf i. M. ist gerichtlich unbescholten und hat wenigstens eine Lehrstelle.
„Ich kam von der Schule und wollte mit dem Bus nach Hause fahren. Die beiden kannte ich gar nicht, sie haben mich grundlos angepöbelt, dann hat einer mit den Fäusten hergeschlagen. Wie ich mich gewehrt habe, hat auch der andere hergehaut und als ich zu Boden gegangen bin, haben sie mit den Füßen auf mich getreten“ – so schildert das Opfer den Tathergang. Ergebnis: schwere Körperverletzung, nämlich der Bruch des rechten Mittelhandknochens.
Ich stech’ dich ab, wennst mich anzeigst
Mit dieser Drohung versuchte das Früchtchen überdies, den Verletzten von einer polizeilichen Anzeige abzuhalten – im Juristenjargon nennt man das versuchte Nötigung.
Der bereits vorbestrafte Jugendliche fasste eine zehnmonatige Freiheitsstrafe aus, zur Gänze bedingt unter Setzung einer dreijährigen Probezeit. Der Korneuburger Richter Franz Furtner verlängerte die Probezeit des bedingt ausgesprochenen Teils der Vorstrafe auf fünf Jahre. Sein unbescholtener Kumpan kam mit zwei Monaten bedingt davon. Beide erklärten Rechtsmittelverzicht, die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor – sie kann binnen drei Tagen Berufung wegen zu geringer Strafe anmelden.
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