Schüler als Räuber verurteilt
Drei ehemalige Schüler des Ploytechnikums Gross-Enzersdorf, die zur Tatzeit im März erst 14 bzw. 15 Jahre alt waren, wurden wegen des Verbrechen des Raubes verurteilt.
GROSS-ENZERSDORF/KORNEUBURG. Die drei Burschen aus Eckartsau bzw. Mannersdorf/Donau besuchten vergangenes Schuljahr die Polytechnische Schule. Zwei von ihnen verbreiteten an der Schule Angst und Schrecken: Schüler und auch einige Lehrerinnen hatten regelrecht Angst vor ihrer Gewaltbereitschaft. Deshalb wurden sie sogar vom Unterricht suspendiert.
Als einer von ihnen beim Drehen eines Joints erwischt wurde, wollte ihm der Direktor den Kopf waschen. „Sie werden schon schauen, morgen schicke ich Ihnen meinen Cousin“, war die Antwort (sein älterer Cousin soll ein richtiges Muskelpaket sein).
In wechselnder Zusammensetzung bedrohten sie im März beim Busbahnhof andere Schüler und verlangten von ihnen unter Androhung von Schlägen Geld. Bei einem Vorfall gingen sie auf einen 16-jährigen los, der kein Geld bei sich hatte und deswegen einen Faustschlag und einen Tritt in den Rücken kassierte. Ihm gelang die Flucht in die nahe Billa-Filiale.
Fünf Tage später umringten sie vier andere Schüler und forderten von jedem zwei Euro. Auch bei diesem Vorfall unterstrichen sie ihre Forderung durch Schläge. Die Beute war schmal, so um die fünf Euro, weil nicht alle Geld bei sich hatten. Einer hatte nur eine 10 Euro-Note, der bekam sogar 8 Euro zurück.
Der Vorsitzende des Jugendschöffensenates, Richter Rainer Klebermaß, musste sich allerhand Ausreden anhören. Einer behauptete, er habe Durst gehabt und sich nur 50 Cent für ein Getränk ausborgen wollen; geschlagen habe er sein Opfer nur deshalb, weil er ihn als „Scheißausländer“ beschimpft habe.
Ein anderer wollte wiederum nur Geld gewechselt haben. „Seltsamer Wechselvorgang“, bemerkte der Vorsitzende „Sie geben ihm 8 Euro und bekommen dafür einen Zehner“.
Schuldspruch
Es war kein Wunder, dass der Schöffensenat den Zeugen glaubte, die einhellig bestätigten, dass ihnen das Geld durch Drohung mit Schlägen abgenommen wurde. Ein 15-jähriger fasste ein Jahr aus, die beiden anderen acht Monate; der Vollzug der Strafe wurde bei allen für eine dreijährige Probezeit ausgesetzt. Außerdem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an. Das Urteil ist rechtskräftig, die Angeklagten und Staatsanwalt Wolfgang Wohlmuth verzichteten aus Rechtsmittel.
Michael Rath
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