Feuerwerk
Silvesterknallerei mit gefährlichen Raketen
Je lauter, desto besser lautet das Motto vieler junger Leute in Silvesterfeierlaune. Der Haken daran: Die lauten Böller und Feuerwehrskörper sind in Österreich illegal. Und höchst gefährlich noch dazu.
WEINVIERTEL. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und nach dem Weihnachtsfest beginnt die Planung für die rauschende Silvesterparty. Für viele ist sie nur mit einem ordentlichen Feuerwerk komplett. Doch jedes Jahr sind spätestens am 1. Jänner in den Nachrichten über fürchterliche Unfälle zu lesen.
Neben unsachgemäßen Umgang ist auch die Wahl der Feuerwerkskörper eine häufige Ursache für dafür. Jetzt schon mehren sich dir Aufgriffe illegaler Raketen an den Grenzen. "Es ist ähnlich wie in den Jahren vor Corona. Wir kontrollieren wieder vermehrt am Laaer Grenzübergang und werden dabei - leider - auch schon wieder fündig", ist Andreas Thenner vom Mistelbacher Bezirkspolizeikommando besorgt.
"Behalt dir den Dreck"
Was erlaubt ist, macht keinen Spaß. "Ich habe einige Kunden, meist junge Männer, die mir die gekaufte Ware wieder mit den Worten 'behalt dir den Dreck' zurückbringen. Das sind die, denen es zum Jahreswechsel nur ums Lärmmachen geht." Rudolf Jost aus Deutsch-Wagram ist mehfacher Feuerwerks-Weltmeister und Branchensprecher des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Österreich. Das Kaufverhalten der genannten Kundengruppe betrachtet er mit Besorgnis. Denn seit 2010 sind in Österreich legalen Böller lärmreduziert, sogenannte Blitzknallsätze sind verboten. Der Lärmpegel der Böller und Feuerwerksartikel wurde in auf 120 Dezibel. beschränkt. "Das ist nicht viel lauter als Händeklatschen und jenen, die auf Lärm aus sind, einfach zu wenig", sagt Jost.
Etliche Käufer weichen daher auf illegale Feuerwerkskörper aus. Kaufen diese in Tschechien oder im Internet.
Nicht nur wegen der Lärmbelästigung wurden die Gesetz in Österreich verschärft, die illegalen Knaller sind auch brandgefährlich. In Deutsch-Wagram starb vor neun Jahren ein Familienvater, der eine sogenannte Kugelbombe im Garten gezündet hatte. "Mir ist kein einziger Todesfall durch legale Feuerwerkskörper bekannt", sagt Jost.
Strafbar
Wer illegale Feuerwerkskörper einsetzt, macht sich dreimal strafbar: Illegaler Kauf, illegaler Besitz und illegale Verwendung. Ihm drohen Strafen bis zu 3.600 Euro.
Rechtzeitig zu Silvester klärt das Bundesgremium für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pyrotechnik- und Waffenhandel der WKO die wichtigsten Fragen rund um Feuerwerke und zeigt auf, was es zu
beachten gilt.
Korrektes Abfeuern
Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt bereits beim Einkauf, den man ausschließlich beim ausgebildeten österreichischen Pyrotechnikfachhandel durchführen sollte, denn: Der überwiegende Großteil der Verletzungen zu Silvester entsteht durch illegale Ware aus dem Ausland, welche in Österreich nicht zugelassen ist.
Um Unfälle mit Kindern zu vermeiden, sollten Feuerwerksartikel niemals frei zugänglich gelagert werden. Das Abfeuern aus Räumen bzw. vom Balkon aus ist dringend zu unterlassen. Beim Zünden des Feuerwerks im Freien sind immer entsprechende Sicherheitsabstände zu Häusern, Autos, Zuschauern und leicht brennbaren Materialien einzuhalten. Bitte nie den Kopf über die Feuerwerkskörper halten, Raketen mit ausgestreckter Hand zünden oder auf Menschen und Tiere richten. Die Abschussvorrichtung sollte außerdem auf stabilem Untergrund stehen, um Umkippen zu vermeiden.
Inhaltsstoffe
Laut Studie der Technische Consulting GmbH (TMC), gehen lediglich 0,0002 Prozent des klimarelevanten Kohlenstoffdioxids auf Feuerwerke zurück. Außerdem verursachen Feuerwerke lediglich 0,2 Prozent des gesamten österreichischen Schwebestaubes (TSP), in dem auch Feinstaub PM 10 und PM 2,5 enthalten ist. Dieser Schwebestaub ist zudem wasserlöslich und weit weniger schädlich als Feinstaub aus anderen Quellen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche EU-weite Richtlinien, die giftige und gefährliche Stoffe wie
Arsen, Blei, Quecksilber usw. in Feuerwerkskörpern verbieten. Die österreichischen
Pyrotechnikfachhändler sind für die Einhaltung der Standards verantwortlich und unterliegen
diesbezüglich strikten Kontrollen und Zulassungsüberprüfungen.
Wo und wann sind Feuerwerke erlaubt?
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Kinderfeuerwerk, oder Knallteufel, etc.) dürfen jederzeit und das ganze Jahr über genutzt werden. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z.B. Batteriefeuerwerke, Schweizerkracher, Vulkane, Raketen, Knallfrösche, etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin kann jedoch mittels Verordnung eine lokale und zeitlich begrenzte Ausnahme vom Verwendungsverbot aussprechen, wie dies vielfach für den Silvesterbrauch am 31.12. geschieht. Außerhalb des Ortsgebietes ist ein Abbrennen der Kategorie F2 auch unter dem Jahr erlaubt. Für das Abfeuern von Feuerwerken der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerksbomben, Batterien, Zylinderbomben, lose pyrotechnische Gegenstände, etc.) bedarf es einer fachkundigen Person und einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landespolizeidirektion. Es ist also in jedem Fall ratsam, sich vor einem privaten Feuerwerk bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft über die aktuellen Silvesterbestimmungen zu informieren.
Korrekte Entsorgung
Feuerwerkskörper bestehen aus Papier, Karton, Tonerde und einem pyrotechnischen Effektsatz. Obwohl die Feuerwerkskörper überwiegend aus natürlichen Materialien hergestellt und biologisch abbaubar sind, sollten ihre Überreste auf jeden Fall entsorgt werden. Da bei der Herstellung weitgehend auf Plastik verzichtet wird, kann man verwendete Feuerwerkskörper nach dem Abschuss problemlos in die Restmülltonne werfen und damit auch die eigene Gemeinde unterstützen.
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