EU-Wahl 2024
Die kuriosen Verordnungen der Europäischen Union
Im Rahmen der 5-teiligen EU Serie anlässlich der Wahl am 9. Juni 2024 haben die BezirksBlätter und meinbezirk.at bei Abgeordneten, Gastronomen und Landwirten aus dem Weinviertel nachgefragt, welche Entscheidungen ihrer Meinung nach als "kurios" bezeichnet werden könnten.
WEINVIERTEL. Viele Entscheidungen der Europäischen Union werden sehr positiv von den Mitgliedsstaaten aufgenommen. Doch es gibt einige Verordnungen, die auf wenig Verständnis stoßen. Wir haben im Weinviertel nachgefragt, was die kuriosesten EU-Ideen waren. Der Gerasdorfer Politiker Lukas Mandl ist VP-Mitglied des EU-Parlaments und sitzt somit direkt an der Quelle: „Der Ausdruck ‚kurios‘ ist mir zu niedlich. Geradezu ‚absurd‘ war eine Entscheidung, die nicht von der EU kam, sondern von der unabhängigen Europäischen Zentralbank, nämlich den Leitzins neuerlich zu erhöhen, während andere Teile der Welt die Zinserhöhungen bereits stoppen."
Von Allergenen und Traktorsitzen
Doch nicht nur Entscheidungen wie Leitzinserhöhung haben maßgebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, auch die kleinen Kuriositäten machen den Unternehmern und Landwirten des Öfteren das Leben schwer. Auch der Gastronom Gerhard Fürhacker vom Restaurant Seven in Gänserndorf kann ein Lied von den Ideen der EU singen. Er erzählt uns über die Verwirrungen bei den zahlreichen Auflagen beim Rauchen und über die Registrierkassenpflicht auch bei Kleinstkonsumationen. Auch die Allergenkennzeichnungsverordnung findet er überflüssig.
„Die Kunden sagen von sich aus, was sie nicht vertragen – das ist ein Aufwand, den keiner benötigt. Mich hat noch nie jemand danach gefragt“,
gibt er zu bedenken.
Auch der Obmann der Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Manfred Zörnpfenning, kann von so einigen Kuriositäten berichten, die bei den Landwirten kaum auf Verständnis stoßen: Geradezu lächerlich findet er die Traktorsitzverordnung, die seiner Ansicht nach nur erlassen wurde, um deutschen Herstellern einen Vorteil zu verschaffen, weil andere Länder die Auflagen nicht erfüllen können. Diese Verordnung ist aber mittlerweile aufgelassen worden. Die Stickstoffausbringungsverordnung ist ein weiterer Kritikpunkt von Zörnpfenning:
"Stickstoff darf beim Anbau von Wintergerste aufgebracht werden, jedoch im gleichen Zeitraum nicht für Winterweizen."
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