Strasshof
Gemeinde ändert Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Unter Anwesenheit des Ortsplaners (Planverfasser) gab es die Möglichkeit, sich im Detail über die Planungen zu informieren und Anliegen zur Diskussion zu bringen. | Foto: zvg
  • Unter Anwesenheit des Ortsplaners (Planverfasser) gab es die Möglichkeit, sich im Detail über die Planungen zu informieren und Anliegen zur Diskussion zu bringen.
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STRASSHOF. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn beabsichtigt den Flächenwidmungsplan sowie den Bebauungsplan zu ändern. Am 22. September 2021 fand dazu eine Informationsveranstaltung über die geplante Änderung des Bebauungsplanes im Haus der Begegnung statt.

Bebauung und Verkehrserschließung

Der Bebauungsplan umfasst das gesamte Bauland im Gemeindegebiet und regelt unter Berücksichtigung der Ortsbildgestaltung die Bebauung und die Verkehrserschließung. Er besteht aus der Plandarstellung und den im Verordnungstext integrierten Bebauungsvorschriften. Dieser Plan kann unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn abgeändert werden.

Bebauungsdichte reduziert

Das Ziel der Überarbeitung des Bebauungsplanes ist, eine der Umgebung angepasste und verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Bei der Errichtung mehrerer Wohneinheiten auf einem Grundstück, bzw. in einem Gebäude soll eine Mindestgrundstücksgröße von 500 m² pro Wohneinheit festgelegt werden. Bei einem oder mehreren Einfamilienhäusern auf einem Grundstück muss je Wohneinheit eine Mindestfläche von 500 m² vorhanden sein. Für bestehende Grundstücke unter 500 m² ist auf jeden Fall die Bebauung mit einem Einfamilienhaus zulässig. Das hat zur Folge, dass bei der Errichtung von zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück das Grundstück mindesten 1000 m² groß sein muss. Weiters wird auch die Bebauungsdichte reduziert um eine weitere Verdichtung der Grundstücke hintanzuhalten und dadurch mehr begrünte Freiräume zu schaffen. Konkret soll damit die Relation der Anzahl der Wohneinheiten in ein verträgliches Verhältnis zur Grundstücksgröße gebracht werden. Bauvorhaben die den vorstehend beschriebenen Überlegungen entsprechen, sind auch zukünftig zulässig und genehmigungsfähig.

Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes

Die jüngst durchgeführte Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 definiert Anpassungserfordernis und Maßnahmen an den Klimawandel neu. Ein für die Zukunft bedeutsames Ziel ist das Hintanhalten negativer Auswirkungen des Klimawandels, was auch auf der Ebene der Raumordnung mittels Festlegung geeigneter Regelungen im Bebauungsplan umgesetzt werden kann. Dementsprechend führt die Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn eine Überarbeitung des Bebauungsplanes und der Bebauungsvorschriften durch.
Um allen die Möglichkeit zu geben, sich ausreichend darüber zu informieren, wo und wie konkret die geplanten Veränderungen vorgesehen sind, wurde diese Informationsveranstaltung abgehalten. Im Zuge dieser Veranstaltung wurden die Planentwürfe vorgestellt und vom Ortsplaner der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn erörtert.

Lebensqualität und Infrastruktur

Mit dieser Überarbeitung des Bebauungsplanes will Bürgermeister Ludwig Deltl verhindern, dass willkürlich in Strasshof Gründe aufgekauft und auf engstem Platz mehrere Wohneinheiten errichtet werden, womit einerseits die umliegenden Anrainer in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden und andererseits die Gemeinde Strasshof immer mehr mit den Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur belastet wird. Grundsätzlich möchte Bürgermeister Deltl festhalten, dass er nicht gegen die Schaffung von Wohnraum ist, nur soll es in kontrollierten und geordneten Maßen und Bahnen ablaufen. Ein überhandnehmender Wildwuchs an Doppel- und Reihenhausanlagen, die nur dem Gewinn von Bauträgern dienen, will er damit einen Riegel vorschieben. Sein Motto in dieser Angelegenheit lautet mehr Qualität statt Quantität!

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