ÖGB informiert
"Urlaubsgeld im Kollektivvertrag geregelt"
Mitglieder des ÖGB Regionalvorstandes Weinviertel Ost informierten Donnerstagvormittag die Beschäftigten im Handel in Gänserndorf zu den Themen Urlaubsgeld und Urlaub. „Das Urlaubsgeld etwa, ist in Österreich für viele ein wichtiger Lohn- beziehungsweise Gehaltsbestandteil geworden.
GÄNSERNDORF. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bessern damit nicht nur die Urlaubskassa auf, sondern füllen das Konto wieder auf oder verwenden es für anstehende Reparaturen. Meist kommt das steuerlich begünstigte Urlaubsgeld mit dem Junigehalt auf das Konto“, sagt der stellvertretende ÖGB Regionalvorsitzende Philipp Herndl.
Kollektivvertrag regelt das Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist in den Kollektivverträgen verankert und geregelt. Viele Beschäftigten glauben noch immer an eine gesetzliche Regelung was so nicht stimmt. Das Urlaubsgeld beträgt in der Regel einen vollen Bruttomonatslohn. Normalerweise bleibt netto aber etwas mehr auf Grund der steuerlichen Begünstigung über.
Urlaub – sechste Urlaubswoche für alle
„Seit 1986 wurde der Urlaubsanspruch nicht erhöht. Die arbeitenden Menschen brauchen dringend mehr Erholung, die sechste Urlaubswoche muss daher für alle leichter erreichbar sein“, fordert ÖGB Regionalsekretär Stefan Istvanek. Der Urlaub ist immer im Einvernehmen zu nehmen, man kann nicht einseitig den Urlaub antreten oder geschickt werden.
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