AMS Gänserndorf
Adventzauber für Gänserndorfer Unternehmer
GÄNSERNDORF. AMS-Chef Alfred Walbert lud zum Adventzauber, Thema des Abends waren die neue Datenschutzgrundverordnung, die neue Arbeitszeitregelung und arbeitsplatznahe Qualifizierungen.
Rechtsanwältin Alexandra Knell informierte über Datenspeicherung: "Im Recruitingprozess dürfen Daten von Bewerbern nur so lange wie nötig gespeichert werden." Bei Ablehnung sind das sechs Monate, bei Initiativbewerbung darf es auch länger sein, wichtig ist jedenfalls die Zustimmung der Bewerber.
Das gleiche gilt für Datenspeicherung, die nicht für die Verwaltung (Lohnabrechnung,...) benötigt wird. Auch in diesem Fall ist die Zustimmung der Betroffenen notwendig. Schwierig wird es beim Abgang eines Dienstnehmers aus dem Unternehmen. Welche Daten wann gelöscht werden, ist eine komplexes Thema, große Unternehmen legen daher Datenkategorien fest, die einem Zeitplan entsprechend innerhalb von sechs Monaten und 30 Jahren gelöscht werden.
Die Arbeitszeit neu betrifft vor allem die Überstundenregelung. Zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche sind nur unter genau definierten Umständen möglich und dies keinesfalls ganzjährig. Die 11 .und 12. angeordnete Überstunde darf vom Arbeitnehmer abgelehnt werden.
Alfred Walbert informierte über die Arbeitslosenzahlen im Bezirk Gänserndorf. Im Durchschnitt verzeichnet das AMS im Bezirk 4.162 Arbeitsuchende im Monat, das sind um 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei den Unter-24-Jährigen zeigt sich sogar ein erfreuliches Minus von 17,9 Prozent.
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