Änderung des Raumordnungsprogramms in Marchegg
MARCHEGG. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Marchegg beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Aus diesem Grunde wird bis 30. Jänner im Stadtamt der Entwurf zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf oder zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
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