21-Jähriger fühlte sich von Ex verfolgt und drohte mit Tod
RINGELSDORF/KORNEUBURG (mr). "Sie soll mich, meine neue Freundin und unser Kind in Ruhe lassen und keine Nachrichten schicken und uns auch nicht bei der Jugendabteilung anpatzen" - diese Wünsche über das Verhalten seiner Ex äußerte der 21-jährige Angeklagte vor Gericht. "Unsere Beziehung ist seit zwei Jahren zu Ende, sie soll das endlich zur Kenntnis nehmen."
"Das berechtigt Sie aber nicht, Ihre ehemalige Freundin mit dem Umbringen zu bedrohen", konterte der Korneuburger Richter Franz Furtner, "Ihre Drohung per Facebook ist nicht akzeptabel". Ein fragender Blick in Richtung der Staatsanwältin und ihr bejahendes Kopfnicken ebnete eine Verfahrensbeendigung ohne Verurteilung: Vorläufige Verfahrenseinstellung, Probezeit zwei Jahre.
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