S 8-Zubringer Gänserndorf: Enteignungen stehen im Raum
GÄNSERNDORF. Für den geplanten Zubringer zur S 8 im Bereich Gänserndorf Süd verhandelt die Gemeinde mit 40 Grundeigentümern wegen der Ablösen. Mit 35 hat man sich geeignet, fünf Besitzern droht nun einen Enteignung.
Denn bei hochrangigen Straßen, also Autobahnen, Schnellstraßen und deren Zubringer, kann dieses Rechtsmittel angewandt werden.
Beim Amt des Landes NÖ informiert man: Mit fünf Grundeigentümern konnte keine Einigung erzielt werden, die Einladungstermine wurden nicht wahrgenommen, teilweise wurde der Kontakt aus persönlichen Gründen verweigert.
Zudem erwarten die meisten der noch offenen letzten Personen von der Gemeinde große Zugeständnisse, die nicht mit dem Projekt im Zusammenhang stehen und daher auch nicht berücksichtigt werden dürfen, wie zum Beispiel die Asphaltierung einer Hofzufahrt oder Grundstücksumwidmungen in Bauland
Bezüglich des Einlösepreises gab es keine Diskussionen, dieser wurde von allen betroffenen Grundeigentümern akzeptiert.
Nun werden die Betroffenen ein letztes Mal angeschrieben. Wenn diese nicht angenommen werden, wird die Enteignung eingeleitet. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde ein entsprechener Beschluss gefasst.
Die Enteignung wird durch das Land und auf Kosten des Landes durchgeführt, es entstehen der Gemeinede keine Zusatzkosten.
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