Neue StVO-Novelle
Raser werden jetzt hart bestraft

Markus Tilli, designierter Bezirkspolizeikommandant | Foto: MeinBezirk
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Rasern droht ab 1. März neben saftigen Geldstrafen der Verlust des Autos oder des Motorrades.

GAILTAL. Österreich will mit härteren Strafen gegen Raser vorgehen. Es droht sogar eine Versteigerung des Fahrzeugs. Der Nationalrat hat den entsprechenden Beschluss gefasst. Er tritt mit 1. März in Kraft und besagt: Wird im Zuge einer Straßenverkehrskontrolle festgestellt, dass die zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h überschritten wurde, werden Organe der Straßenaufsicht das Fahrzeug vorläufig bzw. die Behörde endgültig beschlagnahmen. Und zwar dann, wenn die jeweils zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h überschritten wurde und dem betreffenden Lenker in den letzten vier Jahren die Lenkberechtigung wegen eines Verhaltens, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen, entzogen wurde, 0der wenn die jeweils zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 90 km/h überschritten wurde.

Bis zu 7.500 Euro Strafe

Die Geldstrafen betragen, wenn man die zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h überschreitet, zwischen 500 und 7.500 Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 72 Stunden bis sechs Wochen. Neben der Geldstrafe für die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen hat die Behörde auch ein von ihr beschlagnahmtes Fahrzeug (auch Motorräder) für verfallen zu erklären, wenn das geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten. Verfallene Fahrzeuge sind bestmöglich zu verwerten, zum Beispiel durch eine Versteigerung. 70 Prozent des Erlöses aus der Verwertung fließen dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zu. 30 Prozent des Erlöses fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand jener Behörde zu tragen hat, die das Strafverfahren in erster Instanz durchführt.

Zur Erhöhung der Sicherheit

„Es ist Ziel der Novelle exorbitante Schnellfahrer vom ,Rasen‘ abzuhalten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erscheint dies sinnvoll", betont Bezirkshauptmann Heinz Pansi und informiert. „Die Bezirkshauptmannschaft ist als zuständige Verkehrs-, Sicherheits- und Strafbehörde für die Umsetzung dieser Novelle zuständig. Im Interesse eines österreichweiten einheitlichen Vollzuges erfolgten bundesländerübergreifende Abstimmungsgespräche, bei der die BH Hermagor mitwirkte. In diesem Zuge wurden verschiedene Fallkonstellationen analysiert und Abläufe festgelegt. Das betrifft zum einen die Vornahme der Beschlagnahme der Fahrzeuge und deren Verbringung, zum anderen die in diesem Zusammenhang zu erlassenden Bescheide. Auf der Basis von diversen Dienstbesprechungen ist unser Wachkörper Polizei im Wege des Bezirkspolizeikommandanten engst abgestimmt und eingebunden."

Keine Auffällikgeiten

Markus Tilli, designierter Chef des Bezirkspolizeikommandos Hermagor, nimmt Bezug auf die "Raser"-Statistik im Bezirk: „In den letzten drei bis fünf Jahren sind keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Wir haben keine extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Statistiken gefunden. Es werden regelmäßig Lasermesskontrollen laut dem Bezirksverkehrsüberwachungsplan durchgeführt, wo diverse Verkehrsschwerpunkte vorgegben sind. Jede Dienststelle nimmt laut Tilli zusätzlich an den durch die Bezirksbehörde beauftragten vorgegebenen Messpunkten, an eigenen Verkehrsschwerpunkten Lasermesskontrollen vor. Tilli: „Die Dienststellenleiter kennen ihren Bereich am besten und sind dazu angehalten, dass sie in diesem Messungen durchführen, besonders an jenen Hotspots, wo es sinnvoll ist. Wir haben natürlich Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bezirk. Sie liegen aber im niederschwelligen Bereich."

Markus Tilli, designierter Bezirkspolizeikommandant | Foto: MeinBezirk
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