Rechtstipp: Was tun bei einem Skiunfall
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Nach einem Skiunfall sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden. Achten Sie darauf, dass die Namen und Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen erfasst werden.
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und von der beschädigten Ausrüstung, diese können als wichtiges Beweismaterial dienen. Alle Beteiligten sollten ein Gedächtnisprotokoll samt Skizze vom Unfallhergang anfertigen. Die Verantwortung für einen Unfall ergibt sich aus den FIS-Regeln, die insbesondere den Vorrang des Vorderen/Langsameren normieren. Auch bei Unfällen mit Ausländern gilt österreichisches Recht. Zuständig ist das Gericht im Sprengel des Unfallortes. Melden Sie den Skiunfall unverzüglich Ihrer Rechtsschutz- und/oder Haftpflichtversicherung. Die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen auf Ihrer Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Mag. Marion Vasoll
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KONTAKT:
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Theatergasse 4
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Tel.: 0463/512425
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