Heini Staudinger vor Gericht
SCHREMS/WIEN. Vergangenen Dienstag (nach Redaktionsschluss), fand beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien eine öffentliche Verhandlung über die Berufung Heini Staudingers gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht wegen Verletzung des Bankwesengesetzes statt. Gegen Staudinger war eine Strafe von 2000 Euro verhängt worden, da er von Freunden, Kunden und Verwandten Darlehen entgegengenommen hatte, um die Entwicklung seiner Firma zu finanzieren. Mehr dazu bald.
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