Gang vors Höchstgericht
Hernalser Baumsuche geht in die nächste Instanz
Wie eine gerichtlich zurückgewiesene Säumnisbeschwerde den Baumschutz in Hernals weiter voranbringt.
WIEN/HERNALS. Bäume zu schützen ist keine leichte Übung. Vielmehr ist es kostspielig und erfordert einen langen Atem. Beweisstück A: Eine Säumnisbeschwerde bezüglich der Herausgabe von Umweltinformationen wurde vom Verwaltungsgericht nach über einem Jahr als unzulässig zurückgewiesen. Ein Rückschlag? Nicht unbedingt.
Am 18. Mai 2021 stellte Baumschutz Hernals einen Antrag an die Bezirksvorstehung Hernals zur Herausgabe der oben genannten Infos. Neben vielen anderen Fragen geht es dabei um die Standorte von 677 mutmaßlich neu gepflanzten Bäumen. Denn damit wurde vom Bezirk vor der Gemeinderatswahl 2020 geworben.
Beschwerde zurückgewiesen
Weil diesem Antrag von der damaligen Bezirksvorsteherin Ilse Pfeffer (SPÖ) nicht entsprochen wurde, kam es zur Säumnisbeschwerde. "Es geht darum, Auskünfte zu bekommen. Es sind konkrete Anliegen", sagt Naturfilmer und Baumschützer Thomas Rilk. Die BezirksZeitung hat die Verhandlung beim Verwaltungsgericht regelmäßig begleitet. Jetzt kam es zum Urteil: "Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen."
Was wie eine "Niederlage" aussieht, könnte sich bei genauerer Betrachtung als richtungsweisend darstellen. Richter Ernst Schopf stellte fest, dass eine Säumnisbeschwerde nicht zulässig sei, weil der Bezirksvorsteher keine Behörde sei und somit auch keine Bescheide ausstellen kann. Hingegen zweifelsfrei stellte er auch fest: "Der Bezirksvorsteher ist ein Verwaltungsorgan und somit eine informationspflichtige Stelle." Auch die vom Baumschutz geforderten Unterlagen sind klar als Umweltinformationen zu sehen. Es bestehen auch keine Mitteilungsschranken wie zum Beispiel Datenschutzfragen. Für Bezirksvorsteher Peter Jagsch (SPÖ) keine Überraschung: "Ich nehme das zur Kenntnis. Das Urteil ändert nichts. Wenn es Nachfragen gibt, dann werde ich diese so rasch und gut beantworten wie möglich."
Genau darum dreht sich die Rechtsfrage. Eine Säumnisbeschwerde ist nicht das richtige Mittel, um die Bezirksvorstehung zur Herausgabe von Umweltinformationen zu "zwingen". Der Wirkungsbereich des Vorstehers und seiner Kompetenzen nach der Stadtverfassung lässt das nicht zu. Laut Richter Schopf könne diese Gesetzeslücke nur von einem Höchstgericht geklärt werden. "Wir werden jedenfalls vor das Höchstgericht gehen. Ansonsten hängt die weitere Vorgehensweise vom Herrn Bezirksvorsteher ab", sagt Helmut Bednar, Baumschutz Hernals.
Ein solches Verfahren wird sicher wieder ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Baumschützer wollen noch vor der Wien-Wahl 2025 wissen, "ob die 677 Bäume gepflanzt wurden oder nicht".
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