Wiener Gericht
Manner soll nach Gebäudeeinsturz Schadenersatz erhalten

- Neun Jahre nach dem aufsehenerregenden Teileinsturz eines Gebäudetrakts in der Manner-Fabrik in Hernals hat das Wiener Handelsgericht ein Zwischenurteil gefällt. (Archiv)
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Neun Jahre nach dem aufsehenerregenden Teileinsturz eines Gebäudetrakts in der Manner-Fabrik in Hernals – der Waffel-Produzent klagte damals – hat das Wiener Handelsgericht ein Zwischenurteil gefällt. Dieses hat "dem Grunde nach" der Klage von Manner gegen den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht stattgegeben.
WIEN/HERNALS. Am 17. Oktober 2014 ist ein in Umbau befindlicher Gebäudetrakt der Manner-Fabrik in Hernals eingestürzt und bescherte dem Süßwaren-Hersteller einen millionenschweren Gewinneinbruch. Dieser klagte den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht auf Schadenersatz, es kam zum jahrelangen Rechtsstreit.
Wie am Freitag, 3. November, bekannt wurde, hat das Handelsgericht Wien "dem Grunde nach" der Klage von Manner stattgegeben. Das bedeutet, dass über die genaue Höhe des Schadenersatzes erst nach Rechtskraft des Zwischenurteils, das der "APA" vorliegt, entschieden wird. Weil die Beklagten noch Rechtsmittel erheben können, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

- Der Teileinsturz soll Manner laut eigenen Angaben im Jahr 2014 einen erheblichen Gewinneinbruch eingebracht haben.
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Gewinneinbruch im Jahr 2014
Der Teileinsturz soll Manner laut eigenen Angaben im Jahr 2014 einen erheblichen Gewinneinbruch eingebracht haben. Der Gesamtschaden wurde auf etwa 25 Millionen Euro geschätzt. Die Versicherung hatte damals lediglich einen kleinen Teil des Schadens in Höhe von rund sieben Millionen Euro abgedeckt.
In dem Verfahren vor dem Wiener Handelsgericht hatte Manner auf eine Forderung von 9,95 Millionen Euro zuzüglich 9,08 Prozent Zinsen pro Jahr seit dem 18. Oktober 2014 geklagt. Die endgültige Höhe des Schadenersatzes wird erst im Endurteil festgelegt.
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