Kuvert statt

- hochgeladen von Doris Necker
Ist ein Brief sicherer als eine E-Mail? Krankenhaus-Befunde bekommen wir nämlich noch nicht elektronisch.
Ist ein Brief sicherer als eine E-Mail? Krankenhaus-Befunde bekommen wir nämlich noch nicht elektronisch.
¶WALDVIERTEL (sg). Ein Mann steckt ein Kuvert mit seinen Entlassungspapieren in seine Tasche zu Morgenmantel und Toilettetasche. Gerade hat er das Landesklinikum verlassen, doch bald wird er seinen Hausarzt besuchen, um zu erfahren, was der Befund nun wirklich zu seinem Herzflattern sagt. Dieser bekommt die Befunde nämlich via Mail, der Patient nicht.
Gefahr: Verkehrter Empfänger
„Befunde an privat werden von uns nicht versandt“, erklärt etwa Primarius Michael Böhm, der Leiter des Landesklinikums Gmünd, „Fakt ist, wenn ein ungesichertes E-Mail an den verkehrten Empfänger käme, wäre das sehr unangenehm und auch unsicher.“ „Nein, digital bekommt man die Befunde nicht“, bestätigt auch Angelika Wirth vom Landesklinikum Horn, „die bekommt der Zuweiser, auf keinen Fall der Patient.“
Der Weg des Befundes
Primarius Heinz Jünger, interimistischer ärztlicher Leiter des Landesklinikums Krems klärt auf: „Die Patientenbefunde werden üblicherweise elektronisch an den zuständigen Hausarzt oder Zuweiser während des stationären Aufenthaltes oder nach der Entlassung übermittelt.“
Und Barbara Tobolka-Mares vom Landesklinikum Waidhofen an der Thaya ergänzt: „Der elektronische Befundversand erfolgt über eine spezielle Software, welche Befunde verschlüsselt an die zuständigen Ärzte sendet.“ Dies sei nicht mit einem Standard E-Mail zu vergleichen und biete optimalen Schutz. Für den Patienten gäbe es einen Kurzbrief in der Entlassungsmappe. Bernhard Jany, Sprecher der Landesklinikenholding bestätigt: „Das normale Prozedere sieht vor, dass der Patient im Rahmen des Behandlungsvertrages zustimmt, dass sein Entlassungsbrief an den Zuweiser beziehungsweise behandelnden Arzt übermittelt wird.“ Wer den Arztbrief erhält, sei eine Entscheidung des betroffenen Patienten, das bestätigt auch der NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt Gerald Bachinger.
Patient hat die Macht
Er bezieht sich, so wie Jany auf das Niederösterreichische Krankenanstaltengesetz: „Patienten haben das Recht auf vollständige Einsicht und Abschriften aller Bestandteile der Krankengeschichte.“ Und dazu gehörten eben auch die Befunde, meint Bachinger. Er ortet immer noch eine Kluft zwischen geschriebenen und verbrieften Patientenrechten und der täglichen Praxis.
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